Private Unfallversicherung: Notwendige Vorsorge oder unnütze Ausgabe?
Erich Aiwanger
Acht Millionen Unfälle jährlich und eine Vielzahl davon in der Freizeit beantworten die Frage nach dem Sinn einer privaten Unfallversicherung beinahe von selbst.
Besonders für junge Familien ist es beinahe unerlässlich, sich für den „Fall der Fälle“ abzusichern. Denn eine private Unfallversicherung übernimmt viele Leistungen, die einen Geschädigten an die Grenzen der finanziellen Belastbarkeit bringen können. Was deckt nun die private Unfallversicherung konkret ab?
Neben solchen Leistungen, wie die Übernahme von Mehrkosten bei Krankenhausaufenthalten, übernimmt die Versicherung auch Leistungen, die eine normale Krankenversicherung nicht zahlt. Dazu gehört zum Beispiel eine plastische Operation.
Bei Berufsunfähigkeit bekommt der Geschädigte sein Arbeitseinkommen gezahlt. Dies gilt auch für Selbständige und Freiberufler. Sollte der Unfall eine dauerhafte starke Beeinträchtigung des Unfallopfers hervorrufen und diesen etwa an den Rollstuhl binden, übernimmt die Unfallversicherung den Umbau des Eigenheims zur barrierefreien Wohnung.
Neben der Absicherung des Hauptversdieners einer Familie sollte aber immer an die Kinder gedacht werden. Besonders für Kleinkinder ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung sinnvoll. Nicht selten passieren bei Kindern Dinge, die nicht den klassischen Unfällen zuzuordnen sind. So kann es vorkommen, dass Kleinkinder giftige Pflanzen essen oder beim Spiel im Wald Kontakt mit einem tollwütigen Tier haben.
Im Haushalt kann es passieren, dass ein Kind Arzneimittel zu sich nimmt, die zu einer Schädigung der Gesundheit führen. Auch die Nebenwirkungen von Schutzimpfungen sollten nicht unbeachtet bleiben. Im schlimmsten Fall kann es dazu kommen, dass ein Kind niemals eine berufliche Tätigkeit aufnehmen und damit selbst seinen Lebensunterhalt verdienen kann. Die private Unfallversicherung übernimmt in diesem Fall die Unterhaltskosten. Um einer solchen Situation frühzeitig zu begegnen, kann ein Versicherter Neugeborene bis zu einem Alter von sechs Monaten in die eigenen Unfallversicherung aufnehmen lassen.