Private Unfallversicherung: sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung
Erich Aiwanger
Im Zusammenhang mit betrieblichen Veranstaltungen stellt sich häufig die Frage, ob eine private Unfallversicherung sinnvoll und notwendig ist.
Bald stehen wieder die beliebten Weihnachtsfeiern in den Unternehmen an. Passiert auf einer solchen Feier oder auf den Hin- oder Rückweg ein Unfall, so ist der Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Abgesichert sind allerdings nur die direkt in der Firma beschäftigten Arbeitnehmer.
Wird die Feier etwa mit Angehörigen durchgeführt, müssten diese im Falle eines Unfalls ihre private Unfallversicherung für den Schadensausgleich heranziehen, sofern sie eine solche abgeschlossen haben. Eine wichtige Voraussetzung für den Eintritt der gesetzlichen Unfallversicherung ist zudem die Tatsache, dass die Weihnachtsfeier offiziell vom Unternehmen beauftragt wurde.
Die Geschäftsleitung oder durch sie beauftragte Mitarbeiter wurden mit der Organisation oder Durchführung der Veranstaltung betraut. Der oder die Mitarbeiter müssen dabei namentlich feststehen und die Teilnahme der Organisatoren ist ebenfalls eine Voraussetzung für die Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem entsprechenden Schadensfall. Weiterhin muss allen Mitarbeitern die Möglichkeit einer Teilnahme eingeräumt werden.
Ganz anders sieht es aber mit einem gemeinsamen Ausflug der Arbeitskollegen auf den Weihnachtsmarkt aus. Nur wenn die vorgenannten Kriterien erfüllt sind, kann die gesetzliche Unfallversicherung herangezogen werden. In der Regel wird dies aber nicht der Fall sein. Deshalb ist jeder Mitarbeiter gut beraten, für solche und andere Fälle im Besitz einer privaten Unfallversicherung zu sein.
Ganz typisch ist in diesem Zusammenhang der Himmelfahrtsausflug der Männer des Unternehmens. Da hier meist die Herren unter sich sein möchten und die möglicherweise in der Firma beschäftigten Frauen an der Veranstaltung nicht teilnehmen (sollen), ist auf jeden Fall bei einem Unfall zum Begleichen des Schadens eine private Unfallversicherung notwendig.