Private Unfallversicherung wichtig für jeden Motorradfahrer

Unfallversicherung Vergleich Auf eine private Unfallversicherung sollte kein Motorradfahrer verzichten.

Die ersten warmen Tage des Frühlings locken viele Zweiradfreunde wieder zur Ausfahrt mit ihrem Motorrad.

Allerdings fehlt so manchem „Gelegenheitsfahrer“ nach der langen Winterpause noch das nötige Fahrgefühl und die Praxis ist abhanden gekommen.

Eigentlich sollte jeder Zweiradfahrer erst langsam wieder Fahrt aufnehmen und auch ein Sicherheitstraining in Erwägung ziehen, welches beispielsweise der ADAC anbietet. Denn eins ist sicher: Motoradfahrer bilden immer noch die gefährdetste Gruppe im Straßenverkehr. Immerhin stammen über vierzig Prozent der Schwerverletzten und tödlich verunglückten Verkehrsteilnehmer aus dieser Gruppe der Motorisierten. Doch auch wenn man als Motoradfahrer nicht immer selbst an den Folgen eines schweren Unfalls zu leiden hat, so sollte man auch an die anderen Beteiligten denken.

Um sich vor großen finanziellen Risiken zu schützen, die einen Motoradfahrer erwarten können, wenn er einen andern Verkehrsteilnehmer verletzt, sollte jeder Zweiradfahrer eine private Unfallversicherung abschließen. Sie kommt im Ernstfall dann auch für den Unterhalt des Geschädigten auf.

Eine private Unfallversicherung kann eventuell auch in Anspruch genommen werden, wenn man als Motoradfahrer einen Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit verursacht. So entschied jedenfalls kürzlich das Landgericht Hamburg. Im verhandelten Fall war ein Motoradfahrer mit einem Fußgänger zusammengestoßen, wobei der Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 km/h überschritten hatte. Bei dem Zusammenstoß verletzte sich der Motorradfahrer vor allem selbst. Sein Arm blieb nach dem Unfall dauerhaft versteift. Seine private Unfallversicherung sah für einen solchen Fall eine Leistung von über 53.000 Euro vor. Die Versicherung lehnte die Zahlung wegen der überhöhten Geschwindigkeit jedoch ab. Die überhöhte Geschwindigkeit sei aber für den Unfall strafrechtlich nicht relevant, da der Unfall auch bei niedrigerer Geschwindigkeit nicht hätte vermieden werden können, entschied das Gericht. Die Versicherung musste daher zahlen.

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