Privathaftpflichtversicherung: Aktuelle Gerichtsurteile kurz zusammengefasst

Privathaftpflichtversicherung Vergleich Einige Gerichtsurteile jüngeren Datums zum Thema der Privathaftpflichtversicherung werden nachfolgend in kurzer Form zusammengefasst.

Eine neunundsiebzigjährige Frau verlangte Schadenersatz vom Vater eines dreijährigen Kindes wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Das Kleinkind hatte die alte Dame in einem Kaufhaus angestoßen und angeblich den Sturz der Frau verursacht. Das AG Koblenz entschied in seinem Urteil, Az. 1 C 345/05, jedoch zu Gunsten des Vaters. Da ein Kind nicht bei jedem Schritt ununterbrochen überwacht werden könne, sei eine Aufsichtspflichtverletzung des Vaters nicht nachzuweisen. Die Schadensersatzforderung wurde deshalb abgelehnt.

Nicht selten kommt es vor, dass bei einer Umzugshilfe durch einen Bekannten, einer Gefälligkeitshandlung, ein Schaden verursacht wird. Entsteht einem Dritten zum Beispiel beim Möbeltransport ein Schaden, so muss die Privathaftpflichtversicherung desjenigen dafür aufkommen, der die Hilfe in Anspruch nimmt (der „Auftraggeber“ des Umzugs). Richtet ein Helfer beim Möbelrücken in der Wohnung des Bekannten einen Schaden an, kommt keine Haftpflichtversicherung dafür auf. So entschied das AG Plettenberg, Aktenzeichen 1 C 345/05.

Wenn ein älteres Kind einen Fahrradunfall verursacht, muss nicht zwangsläufig die Privathaftpflichtversicherung der Eltern dafür aufkommen. Im verhandelten Fall (AG München Az. 322 C 2629/07) war ein routinierter Junior-Radler die Rampe einer Fußgängerbrücke herabgefahren und hatte dabei die Kontrolle über sein Zweirad verloren. Bei der Kollision mit einem vorbeifahrenden BMW entstand ein Sachschaden am Auto. Die Fahrerin des BMW erhielt keinen Ersatz für den entstandenen Schaden, da das Gericht davon ausging, dass der Unfall die Folge eines spontanen Fehlers des Radfahrers gewesen sei. Bei Kindern sei dieses Verhalten nie auszuschließen. Eine Aufsichtspflichtverletzung sei den Eltern nicht nachzuweisen, da das Kind schon seit Jahren Fahrrad fuhr.

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