Privathaftpflichtversicherung übernimmt in manchen Fällen Rechtsschutzfunktionen
Erich Aiwanger
Falls Geschädigte überhöhte und gar unberechtigte Ansprüche an die eigene Privathaftpflichtversicherung stellen, wehrt diese die Forderungen ab. Das geht im Extremfall sogar bis zum Gerichtsprozess. Die Kosten hierfür übernimmt die Versicherungsgesellschaft.
Eine gute Privathaftpflichtversicherung ist also in bestimmten Fällen auch gleichzeitig als Rechtsschutzversicherung zu betrachten.
In der Hauptsache soll die Privathaftpflichtversicherung natürlich für Schäden aufkommen, die durch den Versicherten verursacht wurden. Gerade deshalb ist diese Versicherung für jeden nahezu unverzichtbar.
Allerdings gibt es keine Universalhaftpflichtversicherung, die für jeden nur denkbaren Schaden aufkommt. Beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung stellt sich zu allererst die Frage nach der Höhe der Deckungssumme. Meist werden Haftpflichtversicherungen mit einer pauschalen Höchstgrenze für Personen- und Sachschäden abgeschlossen. Diese Pauschalsumme sollte mindesten bei fünf Millionen Euro liegen. Um den Beitrag zur Police in Grenzen zu halten, gilt es zu überlegen, ob man den Vertrag mit einer Selbstbeteiligungssumme abschließt.
Zu bedenken gilt es in diesem Zusammenhang, dass man seinen Versicherer nicht zu oft in Anspruch nimmt. Der Eigenanteil ist in dieser Hinsicht ein gewisser Selbstschutz zur Vermeidung von Zahlungen für „Bagatellschäden“. Denn nimmt man seine Privathaftpflichtversicherung häufiger in Anspruch, kann es durchaus sein, dass die Gesellschaft den Vertrag kündigt. Dann wird es in der Regel sehr schwierig, einen neuen Versicherer zu finden. Im Gegensatz zur Autoversicherung gibt es nämlich bei der Privathaftpflichtversicherung keinen Zwang zur Annahme des Kunden durch die Versicherer.
Für Eltern kleinerer Kinder ist es wichtig, die Deliktunfähigkeit bis zu sieben Jahren zu beachten. Mitversichert sollten also Schäden durch Kleinkinder sein, mindestens bis zu einer Schadenssumme von zwanzigtausend Euro.