Privathaftpflichtversicherung: Wer anderen einen Schaden zufügt haftet hierfür

Ohne Privathaftpflichtversicherung geht es nicht. Warum, erfahren Sie in diesem Artikel. Im Alltag gibt es viele Situationen, in der eine UnachtsamkeitOhne Privathaftpflichtversicherung geht es nicht. Warum, erfahren Sie in diesem Artikel.

Im Alltag gibt es viele Situationen, in der eine Unachtsamkeit schnell zu hohen finanziellen Forderungen führen kann. Mit dem Fahrrad einen Verkehrsunfall verursachen oder zu Besuch bei Freunden etwas beschädigen, in jedem Fall hilft die Privathaftpflichtversicherung kleine Schäden oder hohe Millionenbeträge zu begleichen.

Unwissenheit schützt dabei nicht, sodass eine Absicherung mit einer Privathaftpflichtversicherung vor dem finanziellen Ruin schützt.

Was kostet ein verlorener Schlüssel? 50 oder 5.000 €?

Eine Mieterin hat Ihren Schlüssel verloren. Beim Auszug gab sie statt der überlassenen zwei nur einen Schlüssel zurück. Mit diesem Schlüssel konnte nicht nur die Wohnung geöffnet werden, sondern verschaffte auch Zugang zum Haus, Keller und Gemeinschaftsräumen. Die Hauseigentümer verlangten daraufhin den Ersatz der kompletten Schließanlage inklusive der neu zu beschaffenden Schlüssel, da ein erhöhtes Sicherheitsrisiko bestehen würde. Die Kosten beliefen sich auf ca. 1.468,- €.

Darf die Hauseigentümerschaft das verlangen? Der Bundesgerichtshof sagt: Berechtigt! Wer den Schlüssel verliert, muss notfalls die Schließanlage ersetzen! ((BGH VIII ZR 205/13). In diesem Fall hilft die Privathaftpflichtversicherung, wenn der Verlust fremder privater Schlüssel mit versichert ist!

Parkplatzschäden: nicht immer Sache der Kfz-Versicherung

Wem ist nicht schon einmal der Schreck in die Glieder gefahren, wenn beim Einpacken des Einkaufes der Einkaufswagen davon rollt. Und der eine oder andere kennt die Situation, wenn der Wagen dann noch ein anderes Auto rammt. Nicht selten kollidiert der Einkaufswagen mit einem Pkw und hinterlässt Schrammen und Beulen.

Schäden von 1.000,- und mehr Euro zahlt man dann nicht aus eigener Tasche. Die Autohaftpflichtversicherung wollte jedoch nicht zahlen und bekam vom Amtsgericht München recht. Eine Haftung der Versicherung trete nur ein, wenn das Fahrzeug in Betrieb war. Das Wegrollen des Einkaufswagens gehöre nicht dazu (AZ 343 C 28512/12). Dadurch wird es eine Angelegenheit der Privathaftpflichtversicherung.

Privathaftpflichtversicherung - ein Muss!

Hätten Sie es gewusst? Wer kann schon einschätzen, ob eine Schadensersatzpflicht gegenüber Dritten vorliegt oder keine Haftung infrage kommt. Der Alltag ist so schnell und teilweise hektisch, dass eine kleine Unaufmerksamkeit große Auswirkungen haben kann.

Ein kleiner Schlüssel oder ein Einkaufswagen sind nur zwei Beispiele, wo es um Hunderte von Euro geht. Würde mit dem Fahrrad ein Verkehrsunfall verursacht, dann ist bei einem Personenschaden auch schnell die Millionengrenze überschritten.

Auch Versicherungsmuffel sollten auf den Schutz einer Privathaftpflichtversicherung nicht verzichten. Vor allem, da diese Sicherheit deutlich weniger als 100,- € pro Jahr kostet.

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