Privathaftpflichtversicherung wichtig für jeden Mieter
Erich Aiwanger
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine wichtige Rückversicherung für jeden Mieter.
Zieht man neu in eine Wohnung ein, macht man sich über einen späteren Auszug meist keine Gedanken. Es gilt aber aus versicherungstechnischer Sicht einiges zu beachten. Verursacht der Mieter in der Wohnung während der Zeit seines Wohnaufenthalts einen Sachschaden, ist er grundsätzlich gegenüber dem Vermieter einstandspflichtig.
Der Vermieter kann vor dem Auszug also die Instandsetzung des Schadens verlangen oder sich eine entsprechende finanzielle Entschädigung zahlen lassen. Solche Schadensfälle können normalerweise über die Privathaftpflichtversicherung des Mieters geregelt werden. Bei heute abgeschlossenen modernen Tarifen gehören Mietsachschäden zum Leistungsportfolio der Privathaftpflichtversicherung.
Rechtzeitig vor dem Neueinzug in eine Mietwohnung sollte sich jeder Versicherte also zunächst seine derzeit gültige Police zur Privathaftpflichtversicherung genau durchlesen und prüfen, ob mögliche Mietschäden inkludiert sind. Im Zweifelsfall sollte der Versicherungsvermittler explizit dazu befragt werden. Sind die entsprechenden Bedingungen im Vertrag nicht enthalten, ist der Wechsel in einen anderen Tarif oder zu einer anderen Versicherungsgesellschaft zu empfehlen.
Beim Auszug gilt später der Grundsatz: Gehaftet werden muss nur für den eigenen Schaden. Für bereits beim Einzug vorhandene Beschädigungen am Wohnraum – diese gut dokumentieren – muss der Mieter ebenso wenig aufkommen, wie für normale Abnutzungserscheinungen. Zu diesen gehört ganz klassisch der nach jahrelanger Benutzung verschlissene Fußbodenbelag. Denn für den kommt keine Privathaftpflichtversicherung auf. Eine solche Abnutzung muss der Vermieter in seine Miete einkalkulieren. Hier gibt es branchenübliche Zeiträume, nach denen die verschlissenen Einrichtungsgegenstände, die mit vermietet wurden, auszuwechseln sind.