Ratgeber zum Thema Bauversicherungen
Erich Aiwanger
Nachfolgend erhalten Sie einige hilfreiche Informationen rund um die Bauversicherungen. Dazu zählt die Bauherrenhaftpflichtversicherung, Bauleistungsversicherung und Feuerrohbauversicherung.
Wer sollte eine Bauversicherung abschließen?
Meist werden diese Versicherungen beim Neubau von Wohngebäuden abgeschlossen. Die Bauversicherungen eignen sich aber auch bei einem Hausumbau bzw. bei umfangreicheren Renovierungsarbeiten. Denn bei diesen Arbeiten können Passanten oder Nachbarn durch die Bauarbeiten auch einen Schaden erleiden.
Da ein Neu- oder Umbau meist viel Geld kostet, sollten die Bauherren an den passenden Bauversicherungen nicht sparen. Sonst kann der Traum vom Haus schnell zum Alptraum werden.
Welche Art der Bauversicherungen gibt es?
Zu den Bauversicherungen gehören die drei folgenden rechtlich eigenständigen Verträge:
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Bauleistungsversicherung
- Feuerrohbauversicherung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt für Schadensersatzansprüche Dritter gegenüber dem Bauherren auf, die Bauleistungsversicherung für Schädigungen durch Sturm, Hagel oder Beschädigungen von Fremden (Vandalismus) am Neu- oder Umbau sowie bei Material- und Baufehlern die auf die Konstruktion zurückzuführen sind. Die Feuerrohbauversicherung hilft bei Brandschäden, wie der Name schon sagt.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Sie setzt sich aus der Summe aller im Zusammenhang mit dem Bau erbrachter Leistungen zusammen. Dazu gehören auch eventuelle Eigenleistungen des Bauherrn. Kosten für die Außenanlagen und zusätzlich anfallende Baunebenkosten sind jedoch nicht Bestandteil der erforderlichen Neubausumme.
Welche Schäden sind von den Bauleistungsversicherungen ausgeschlossen?
Alle grob fahrlässig oder durch Vorsatz herbeigeführten Schäden am Bau, die der Versicherungsnehmer zu verantworten hat, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Nicht versichert sind weiterhin Schäden durch Erdbeben, Kernenergie und kriegerische Auseinandersetzungen sowie Mängel bei der Bauausführung (der sogenannte Pfusch).
Bauversicherungen werden grundsätzlich befristet abgeschlossen. Für welchen Zeitraum?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem beantragten Beginn. Viele Versicherungen werden für eine fixe Laufzeit von meist zwei Jahren abgeschlossen, da in diesem Zeitraum die Arbeiten fertig gestellt sein sollten.
Unmittelbar nach Bauende sollte der Bauherr seiner Feuerrohbauversicherung die Bezugsfertigkeit mitteilen. Dann wird dieser Vertrag in eine Wohngebäudeversicherung umgestellt. Jetzt sind neben Brandschäden auch zusätzliche Risiken wie Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementar mitversicherbar.