Rechtsschutzversicherung: Die Wartezeit ist zu beachten
Erich Aiwanger
Private Streitigkeiten und damit verbundene gerichtliche Auseinandersetzungen gehören zum deutschen Alltag. Um die Kosten hierfür im Griff zu halten, ist der Abschluss einer passenden Rechtsschutzversicherung daher sehr sinnvoll.
Eine gute Rechtsschutzversicherung soll den Arbeitnehmer bei Streitigkeiten mit seinem Arbeitgeber ebenso schützen, wie bei der Auseinandersetzung mit dem Vermieter oder einem penetrant störenden Nachbarn.
Oft ist der Streit schon ausgebrochen und die Rechtsschutzversicherung noch nicht abgeschlossen. Dann ist guter Rat teuer. Denn die Versicherer bestehen nach Abschluss des Vertrages in einer Klausel auf einer sogenannten Wartezeit. Damit soll gerade vermieden werden, dass unmittelbar nach Abschluss der Versicherung die Leistungen schon abgerufen werden können. Die Wartezeit entfällt, sofern vorher auch eine Rechtsschutzversicherung mit dem selben Baustein abgeschlossen war und zwischen den beiden Verträgen keine zeitliche Lücke bestanden hat.
Neben der Wartezeit sollten die Versicherten aber auch den Inhalt der Verträge unterschiedlicher Anbieter genau vergleichen. So ist aus der Police, bzw. den Versicherungsbedingungen zu ersehen, wie hoch die Selbstbeteiligung ist und welche Kosten im Ernstfall wirklich übernommen werden.
Neben den reinen Gerichtskosten sollte eine gute Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für den eigenen Anwalt, Sachverständigenhonorare und fällige Kautionen übernehmen. Da die Kosten der gegnerischen Partei oft durch den Unterlegenen im Prozess übernommen werden müssen, sollte dieser Fall in der eigenen Rechtsschutzversicherung ebenfalls mit abgedeckt sein.