Rechtsschutzversicherung für Vermieter hilft auch bei Rechtsstreit mit starken Rauchern
Erich Aiwanger
Bei der Rechtsschutzversicherung für Vermieter handelt es sich um eine Versicherung die eigentlich nur für einen Zweck ausgelegt ist, die Unterstützung des Vermieters bei Rechtsstreit mit einer oder mehreren Mietparteien.
Da die deutsche Rechtsprechung oft zu Gunsten des Mieters urteilt, besonders wenn es um eine Räumungsklage oder eine Kündigung wegen Eigenbedarfs geht, sollte sich jeder Vermieter gut überlegen, ob er auf diese hilfreiche Versicherung verzichten kann.
Die Rechtsschutzversicherung für Vermieter kann sowohl für Wohnungen bzw. Häuser, als auch für Gewerbeobjekte abgeschlossen werden.
Wie die aktuelle Rechtsprechung zeigt, kann der Streit über das Rauchen in den eigenen vier Wänden durchaus auch vor Gericht landen. Besonders bei exzessivem Gebrauch des Genussmittels kann der Wert einer Mietwohnung stark gemindert werden. Das was in öffentlichen Eirichtungen und in Gaststätten durch den Gesetzgeber seit einiger Zeit geregelt wurde, gilt zwar formal nicht in der Mietwohnung, doch auch hier kann das Rauchen zu Konsequenzen für den Mieter führen.
In einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs wird darauf verwiesen, dass ein übermäßiges Rauchen in der Wohnung nicht mehr zu deren vertragsgemäßer Nutzung gehört. Zieht der Mieter aus und hinterlässt er einen starken Rauchgeruch an Teppichböden und Tapeten kann der Vermieter dafür Schadensersatz verlangen. Im verhandelten Fall hatte der Vermieter die Kaution einbehalten, was der Mieter nicht billigte. Er zog vor Gericht und verlor. Solche Auseinandersetzungen sind meist für den Vermieter zeit- und kostenintensiv. Gut wenn man rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter abgeschlossen hatte.