Rechtsschutzversicherung hilft bei Pistenunfall mit Eigenverschulden
Erich Aiwanger
Bei vielen Skiunfällen ist die Schuldfrage strittig und eine passende Rechtsschutzversicherung damit sehr hilfreich.
Die Sonne lacht und der Schnee lockt die Skifahrer oft zu hunderten auf die Piste. Schnell wird es bei der Abfahrt unübersichtlich und ein Zusammenstoß passiert. Oft geht das bei den hohen Geschwindigkeiten so schnell, dass sich hinterher niemand mehr genau erinnern kann, wie der Unfall entstand. Liegt tatsächlich Eigenverschulden vor?
Aber selbst wenn kein Eigenverschulden vorliegen sollte, müssen die Schadensersatzansprüche formuliert und schließlich durchgesetzt werden. Da es sich auf der Skipiste nicht selten um langwierige oder schwere Verletzungen handelt, ist von einem längeren Verdienstausfall und Aufwendungen für Heilbehandlungen auszugehen. Extreme Unfälle können zu bleibenden Schäden und damit verbunden zu einer lebenslangen Rentenforderung führen. Es geht also um einen erheblichen Streitwert und damit natürlich auch um hohe Anwaltskosten.
Bekanntermaßen richtet sich in Deutschland die Anwaltsvergütung nach der Höhe des Streitwertes. Steht ein Unfallverursacher fest, wird sich dieser in einigen Fällen gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung wehren müssen.
Viele werden sich noch an den öffentlich diskutierten Wintersportunfall des ehemaligen Thüringer Ministerpräsidenten erinnern, der mit dem Tod der beteiligten Skifahrerin endete. In solchen Fällen können sogar Freiheitsstrafen drohen. Aber selbst in weniger schweren Fällen ist derjenige gut beraten, der sich auf die zuverlässige Unterstützung seiner Rechtsschutzversicherung verlassen kann. Diese übernimmt neben den Kosten für den Rechtsanwalt auch die möglicherweise anfallenden Gerichtskosten und die Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen, die zu Rate gezogen werden müssen.