Rechtsschutzversicherung immer beliebter, aber auf die Details kommt es an!

Rechtsschutzversicherung immer beliebter, aber auf die Details kommt es an!

Die Rechtsschutzversicherung erfreut sich wachsender Beliebtheit, aber nur mit dem Abschluss ist es nicht getan. Der Vertrag sollte individuell gestaltet und die Details geprüft werden.

Laut einer aktuellen Studie erachten 66 Prozent der Umfrageteilnehmer eine Rechtsschutzversicherung für wichtig. 12 Prozent derjenigen, die bereits eine solche Versicherung abgeschlossen haben, denken zudem über eine Leistungserweiterung nach.

Allerdings ist Rechtsschutzversicherung nicht gleich Rechtsschutzversicherung. Viele schließen irgendeinen Vertrag ab und wähnen sich auf der sicheren Seite. Möchten sie jedoch dann ihre Versicherung in Anspruch nehmen, kommt es nicht selten vor, dass diese die Leistung verweigert. Häufig ist ausgerechnet der Bereich nicht mitversichert, in dem gerade jetzt rechtlicher Beistand vonnöten wäre.

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Rechtsschutzversicherung an den Bedarf anpassen und von Zeit zu Zeit überprüfen

Wie bei zahlreichen anderen Versicherungen auch sollte vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung der derzeitige Bedarf ermittelt werden. Zudem sollte von Zeit zu Zeit überprüft werden, ob der einstmals vereinbarte Versicherungsschutz noch den heutigen Ansprüchen genügt. Veränderungen im privaten und/oder beruflichen Bereich ziehen häufig eine notwendige Anpassung des Versicherungsvertrags nach sich.

Egal, ob Neuabschluss oder Vertragsanpassung, unterschreiben Sie nichts voreilig, sondern setzen Sie sich zuvor genauestens mit dem Vertragsangebot auseinander. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, Ihren Versicherungsvertrag zu verstehen und Ihnen auf Ihre Fragen Antworten zu geben.

Wartezeiten, Ausschlüsse und andere Fallstricke

Wichtig zu erwähnen sind die Wartezeiten, die ganz oder beschränkt auf einige Rechtsbereiche in den Policen vorhanden sind, sofern kein gleichartiger und lückenloser Vorvertrag bestand. Üblich sind Wartezeiten von 3 Monaten. Kommt es während dieses Zeitraums zu einem Schadenfall, ist eine Leistung durch die Versicherung von vornherein ausgeschlossen. Fragen Sie am besten gezielt nach und lassen Sie sich genau erläutern, was es mit möglichen Wartezeiten auf sich hat.

Weiterhin gibt es Angelegenheiten, die stets von einer Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen sind. Vorsätzliche Körperverletzung beispielsweise, selbst wenn das Verfahren wegen Geringfügigkeit und mangels öffentlichen Interesses eingestellt wurde. Das stellte erst kürzlich der Bundesgerichtshof klar, nachdem ein Mann in Revision gegangen war, dessen Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt wurde. Jener wollte nach der Verfahrenseinstellung von seiner Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten erstattet haben. Er klagte sich durch alle Instanzen und verlor. Allein der Vorwurf sei ausschlaggebend. Ob es letztendlich zu einer Verurteilung komme oder nicht, sei für die Frage nach Vorsatz oder Fahrlässigkeit (dann hätte die Versicherung geleistet) nicht ausschlaggebend.

Ebenso nicht versichert sind meist familien-und erbrechtliche Angelegenheiten (hier ist im Regelfall nur eine Erstberatung versichert). Auch sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen in den Verträgen ausgeschlossen.

Es ist also ein Trugschluss anzunehmen, dass man mit einer Rechtsschutzversicherung in jeglichen Rechtsangelegenheiten abgesichert ist und nahezu Vogelfreiheit genießt. Und selbst rechtschaffene Menschen können über die Fallstricke in ihrer Rechtsschutzversicherung stolpern.

Ausgiebig beraten lassen und erst dann abschließen

Gerade für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie sich in die Hände eines erfahrenen und unabhängigen Versicherungsmaklers begeben. Um eine Police zu erhalten, die genau zu Ihnen passt, sollten Sie sich ausgiebig beraten lassen und erst dann einen Vertrag abschließen.

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