Rechtsschutzversicherung Mediation - außergerichtliche Einigung
Erich Aiwanger
Für den Streitfall im Privatleben haben viele Deutsche mit einer Rechtsschutzversicherung vorgesorgt. Aber ein Streit muss nicht immer sofort vor dem Gericht landen.
Immer mehr Rechtsschutzversicherer streben ein Mediationsverfahren an, um die hohen Gerichtskosten zu vermeiden. Solche Mediationsverfahren werden immer populärer. Dabei geht es darum, möglichst beide Parteien der Auseinandersetzung zufrieden zu stellen.
Bei einem Gerichtsurteil gibt es grundsätzlich einen Gewinner und einen Verlierer, bei der Schlichtung können sich unter Umständen beide Parteien als „Sieger“ betrachten.
Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nach einer aktuellen Umfrage bekannt gab, bieten derzeit etwa drei Viertel aller Versicherer Verträge zum Rechtsschutz an, die ein Meditationsverfahren einschließen. Nach eigenen Angaben der Gesellschaften liegt die Erfolgsquote solcher Verfahren bei etwa achtzig Prozent und die Branche ist mit den Schlichtungen durchweg zufrieden.
Tatsächlich ist ein Meditationsverfahren oft der bessere Weg der Schlichtung eines Streits. Schließlich können die gegnerischen Parteien nach dem Scheitern des Verfahrens immer noch den Weg zum Gericht einschlagen. Leider kennen viele Deutsche die Verfahrensweise noch nicht. Deshalb wird im Bundestag aktuell ein Meditationsgesetz diskutiert. Der Stand der Diskussion wird allerdings von den Versicherern stark kritisiert. Nach dem ersten Entwurf des Gesetzes werden keine Kriterien für die Qualität des Verfahrens und die Ausbildung des Mediators definiert. Aber nur Qualitätsstandards werden dauerhaft den Erfolg des Verfahrens sichern.
Nicht zu Unrecht weist die Branche darauf hin, denn nach Auskunft der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ist die Rechtsschutzversicherung diejenige Versicherung, über die im Jahr 2009 die meisten Beschwerden eingingen.