Rechtsschutzversicherung muss Deckungszusage im VW-Skandal erteilen

Rechtsschutzversicherung muss Deckungszusage im VW-Skandal erteilen Vom VW-Abgasskandal sind Tausende von Autofahrern betroffen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen, kann diese Ihnen als Betroffener jetzt nützlich sein. Sie sollten nur die passenden Argumente parat haben.

Der Abgasskandal bei Volkswagen erschüttert die Autofahrer im ganzen Land. Tausende sind betroffen. Natürlich wurden große Versprechungen getätigt und allen Betroffenen versichert, dass ihr Fahrzeug entsprechend nachgebessert wird. Allerdings ist es damit nicht zwangsläufig getan. Die Auswirkungen des Skandals sind wesentlich weitreichender, weshalb viele über die Einschaltung eines Anwalts nachdenken.

Von der Rechtsschutzversicherung nicht abwimmeln lassen

Diejenigen, die eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sollten diesbezüglich auf der sicheren Seite sein. So könnte man zumindest meinen, doch die Versicherungen erteilen häufig am Telefon Absagen, ohne näher auf den Sachverhalt einzugehen. Davon sollten sich Versicherte jedoch nicht beeindrucken lassen. Der ADAC und die Verbraucherzentrale Bayern weisen im Zusammenhang mit dem VW-Skandal hin, dass hier Fristen laufen. Sind diese verstrichen, hat der Betroffene keine rechtliche Handhabe mehr. Die Einschaltung eines Anwalts empfiehlt sich allein schon wegen der Prüfung der Fristen und die Wahrung derselben.

Laut Versicherungsrecht ist ein Versicherungsfall gegeben

Grundsätzlich liegt gemäß geltendem Versicherungsrecht ein Versicherungsfall vor. Das ergibt sich zum einen daraus, dass VW eine mangelhafte Lieferung vorgenommen hat. Zum anderen hat das Unternehmen die Käufer wissentlich belogen. Häufig vertreten die Rechtsschutzversicherungen zudem die Ansicht, dass VW das Recht zur zweimaligen Nachbesserung habe und der Fahrzeugeigentümer diese abwarten müsse. Das ist ebenfalls nicht richtig. Der Käufer hat nach § 439 Abs. 1 BGB die Wahlmöglichkeit, ob eine Reparatur durchgeführt werden soll oder ob er das Auto gegen ein Ersatzfahrzeug austauschen möchte.

VW hat außerdem zumeist gar kein Mitspracherecht, da der Konzern nur Hersteller und nicht Verkäufer des Fahrzeugs ist. Er kann dementsprechend aus dem Kaufvertrag keinerlei Rechte ableiten. Vertragspartner ist der Händler, bei dem das Auto erworben wurde. Jener ist für den Käufer der erste und in der Regel einzige Ansprechpartner.

Nacherfüllungsanspruch besteht sofort

Oft wird von den Rechtsschutzversicherungen ferner vergessen, dass ein Käufer beim Bekanntwerden eines Mangels an der gelieferten Sache einen sofortigen Nacherfüllungsanspruch hat. VW stellt die Nachbesserung seiner mangelhaften Fahrzeuge aber erst in einigen Monaten in Aussicht und auch dann bleibt es abzuwarten, ob diese überhaupt erfolgreich verläuft. Betroffene können demzufolge sofort eine Nachbesserung verlangen und für die anwaltliche Unterstützung zur Durchsetzung ihrer Rechte auf eine Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung pochen. Voraussetzung ist, dass Verkehrsrechtschutz eingeschlossen wurde und der Vertrag bereits vor dem Autokauf bestand.

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