Rechtsschutzversicherung: Nicht zu schnell einen Anwalt einschalten

Rechtsschutzversicherung Vergleich Nicht in jedem Fall sollte die Rechtsschutzversicherung sofort in Anspruch genommen werden, wie ein aktueller Gerichtsfall zeigt. Besser ist es zunächst, eine Anfrage zu stellen, bevor der Streit dem Richter vorgetragen wird.

Zwar ist eine Rechtsschutzversicherung zu empfehlen, doch neigen viele Beteiligte an Auseinandersetzungen mit dieser Versicherung in der Rückhand zu schnell dazu, einen Anwalt mit der Regelung von Auseinandersetzungen zu beauftragen.

Dies war auch in einem kürzlich beim Amtsgericht München verhandelten Fall geschehen. Eine Frau verklagte eine private Rentenversicherung wegen ausbleibender Zahlung. Die Auszahlung der Versicherungssumme sollte nach Ablauf der Versicherungszeit am 01.03.2011 erfolgen. Am Fälligkeitstag war der Versicherungsbetrag jedoch nicht ihrem Konto gutgeschrieben. Die Frau schaltete daraufhin umgehend ihren Anwalt über die Rechtsschutzversicherung ein. Der Anwalt mahnte den Versicherer auch sofort ab. Der Versicherungsbetrag ging am 6. März auf dem Konto der Versicherten ein.

Die Frau forderte nun von der Versicherung die Erstattung der Anwaltskosten, was diese wiederum strikt ablehnte. Der Fall landete daraufhin vor Gericht. Die Richter gaben der Versicherungsgesellschaft Recht. Die Frau hätte sich vor dem Einschalten des Anwalts zunächst bei der Versicherung über den Verbleib ihres Geldes erkundigen können. Dazu hätte bereits ein einfacher Anruf mit dem Hinweis genügt, dass man bei weiter verzögerter Zahlung den Anwalt einschalten würde. Da sie jedoch vor dieser Auskunftseinholung sofort den Anwalt beauftragte, seien unnötige Kosten entstanden. Für diese Kosten müsse die Klägerin selbst aufkommen.

Unabhängig davon sollte man nicht gleich bei jeder Kleinigkeit sofort zu Rechtsanwalt laufen. Eine Rechtsschutzversicherung sollte nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Streitwert höher ist. Grund hierfür ist, dass zum einen oft eine Selbstbeteiligung vereinbart wird und anderseits zu viele Schäden schnell zu einer Vertragskündigung von Seiten der Versicherung führen kann. Sofern dies der Fall ist, wird es fast unmöglich wieder Versicherungsschutz bei einem anderen Anbieter zu erhalten.

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