Rechtsschutzversicherung oder Mieterverein?
Erich Aiwanger
Mietstreitigkeiten gehören heutzutage zu den mit am häufigsten Konflikten im täglichen Leben eines Menschen. Als Mieter bieten sich prinzipiell zwei Optionen, um hohen Kosten, die durch Rechtstreitigkeiten entstehen können, aus dem Weg zu gehen:
Eine Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutzversicherung oder Mitgliedschaft im Mieterverein?
Viele private Rechtsschutzversicherungen beinhalten bereits
„serienmäßig“ einen Wohnungsrechtsschutz. Im Zweifelsfall sollte die entsprechende
Versicherungspolice genauer unter die Lupe genommen werden. In der Regel sind
die Versicherungsprämien von Rechtsschutzversicherungen nicht ganz billig. Als
Einzelpolice schlägt der Wohnungsrechtsschutz je nach Höhe der Selbstbeteiligung mit etwa 90 Euro jährlich zu Buche, in Kombination mit einem Privatrechtsschutz wird es erheblich günstiger.
Voraussetzung für das Leisten einer
Rechtsschutzversicherung ist jedoch stets ein konkreter Rechtsverstoß. Hierbei
kann es sich beispielsweise um eine ungerechtfertigte Kündigung des
Wohnmietverhältnisses oder drastische Mieterhöhungen handeln. Generell tritt
eine Rechtsschutzversicherung in allen Fragen rund um das Mietrecht erst nach
einer Karenzzeit von drei Monaten in Leistung, sofern kein Vorvertrag bestand.
Ein Mieterverein stellt eine preisgünstige Alternative zu Rechtsschutzversicherungen dar. Laut aktuellen Studien betragen die Beitragskosten je nach Anbieter hierbei zwischen 40 und 90 Euro. Im Gegensatz zu einer Rechtsschutzversicherung verfolgen die Mietervereine außergerichtliche Einigungen im Falle von Mietstreitigkeiten. Hierzu bieten sie dem Mieter ausführliche Rechtsberatungen an. Besondere Voraussetzungen muss der Mieter beim Eintritt in einen Mieterverein ebenso wenig beachten wie Warte- oder Karenzzeiten.
Unterm Strich kann man sagen, dass eine Wohnungsrechtsschutz-Versicherung als sehr sinnvolle Investition betrachtet werden kann.