Rechtsschutzversicherung Vermieter: Bei Rechtsstreitigkeiten ist Ausdauer gefragt
Erich Aiwanger
Oft wird ein langer Atem benötigt, wenn der Haus- oder Wohnungseigentümer mit Hilfe seiner Rechtsschutzversicherung Vermieter sein Recht durchsetzen will oder muss.
Eigentlich gehört schon eine gewisse Portion Idealismus dazu, wenn jemand eine Eigentumswohnung vermietet. Nach geltender Rechtsprechung werden die Rechte der Vermieter gegenüber dem Mieter immer weiter beschränkt. So wird es immer schwieriger, einen unliebsamen Mieter „vor die Tür zu setzen“.
Da bedarf es schon sehr grober Verstöße gegen den Mietvertrag, um ein solches Procedere durchzustehen. Es ist also nicht verwunderlich, dass die Rechtsschutzversicherung Vermieter in den letzten Jahren hohe Zuwächse bei den Vertragsabschlüssen erzielte.
Die Rechtsschutzversicherung für Vermieter soll das Risiko hoher Kosten für den Vermieter reduzieren. Denn gerade Räumungsklagen gegen nicht zahlungswillige Mieter ziehen sich oft über Monate hin und sind ohne Rechtsbeistand kaum zu einem positiven Ende zu bringen. Klagt der Vermieter, bleibt er in vielen Fällen auf den Gerichtskosten sitzen, da die Gerichte häufig im Sinne der Mieter urteilen. Zwar steht dem Vermieter grundsätzlich ein Recht auf Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarfs zu, dieses aber durchzusetzen, steht auf einem ganz anderen Blatt.
So wurde kürzlich ein Gerichtsfall erst nach langem Verfahren entschieden, in dem ein Vermieter auf Eigenbedarf wegen Pflege einer Verwandten geklagt hatte. Entschieden früher Gerichte in solchen Fällen meist nur zu Gunsten des Vermieters bei Verwandten ersten Grades, wurde in dem genannten Verfahren erstmalig der Begriff des nahen Verwandten relativiert und im Sinne des Vermieters geurteilt.