Restschuldversicherung bei Privatkredit: Wirklich sinnvoll?

Privatkredit Vergleich Beim Abschluss eines Privatkredits empfehlen die meisten Kreditgeber den Abschluss einer Restschuldversicherung. Im Gegensatz stellen diesen Abschluss die Experten aber meist in Frage.

Allerdings zahlt die Restschuldversicherung die anstehenden Raten auch dann noch, wenn der Kreditnehmer wegen einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit vielleicht nicht mehr in der Lage ist, selbst für die Tilgung aufzukommen.

Prinzipiell soll ja die Restschuldversicherung immer dann einspringen, wenn die fälligen Raten durch das Eintreten besonderer persönlicher Umstände nicht mehr gezahlt werden können. Allerdings knöpfen die Anbieter entsprechender Policen dies an eine ganze Reihe von Bedingungen.

Zwar soll die Versicherung vorrangig im Todesfall und bei Arbeitsunfähigkeit helfen, aber gerade letztgenannter Umstand wird in vielen Verträgen eingeschränkt. So schließen einige Anbieter Leistungen aus, wenn die Arbeitsunfähigkeit dauerhaft besteht.

Nun erklärte das Landgericht Köln erstmals eine solche Klausel für unwirksam. Als Begründung wird die Tatsache angeführt, dass mit dieser Klausel Versicherte, die auf Dauer arbeitsunfähig würden, zu sehr gegenüber anderen Versicherten benachteiligt wären. Schließlich würden die meisten Restschuldversicherungen gerade aus dem Grund der möglichen Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen.

Mit dem Abschluss der Restschuldversicherung sollen ja gerade die durch Krankheit bedingten erheblichen Einkommensverluste, die eine Rückzahlung von Krediten erschwerten, abgefedert werden. In dem Urteil wiesen die Richter ausdrücklich darauf hin, dass auch psychische Erkrankungen kein Ausschlusskriterium seien, eine ebenfalls gern aufgenommene Klausel in Restschuldversicherungen. Das gelte insbesondere dann, wenn die psychische Erkrankung aus organischen Schäden resultiere, wie dies beim Kläger nach einem Krebsleiden der Fall war.

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