Risikolebensversicherungen im Test

Risikolebensversicherung Vergleich Die Stiftung Warentest durchleuchtete kürzlich eine ganze Reihe von Risikolebensversicherungen.

Eine Risikolebensversicherung wird abgeschlossen, um nahe Familienmitglieder im Todesfall finanziell abzusichern. Bei den Hinterbliebenen kann es sich um den Ehepartner, die Kinder oder die Eltern, aber auch um einen Lebenspartner handeln. Im Todesfall des Versicherten leistet die Gesellschaft eine Einmalzahlung an die Begünstigten.

Für Ehepartner besteht die Möglichkeit, eine Risikolebensversicherung auf zwei Leben abzuschließen. Die Versicherungssumme wird aber nur einmal ausgezahlt, beim Tod des Erstverstorbenen. Eine Risikolebensversicherung kann zur Absicherung von Darlehen als Restschuldversicherung in Anspruch genommen werden.

Wie bei jeder Versicherung gilt auch hier: genau zwischen den einzelnen Angeboten vergleichen. 46 Angebote beurteilte die Stiftung Warentest. Unterschiede gab es bei den einzelnen Versicherern vor allem bei den Beiträgen. Wie die Stiftung Warentest ermittelte, liegen zwischen den günstigsten und den teuersten Risikolebensversicherung mehrere hundert Euro. Natürlich zahlt man die geringsten Beiträge, wenn man jung und gesund ist.

Als wichtiges Kriterium gilt zudem der Status als Nichtraucher. Zwischen Rauchern und Nichtrauchern gibt es praktisch bei allen Versicherungen die größten Unterschiede im Beitrag. Wegen der hohen Risiken entsprechend der Sterbestatistik müssen Raucher beim Abschluss der Risikolebensversicherung immer mit einem erheblichen Aufschlag rechnen. Auch riskante Hobbys wie z. B. Tauchen, Klettern oder Fallschirmspringen werden meist mit kräftigen Aufschlägen zum Beitrag bedacht. Der Preis der Versicherung wird außerdem entscheidend von der Laufzeit und Versicherungssumme des Vertrages beeinflusst.

Wegen der statistisch gesehen höheren Lebenserwartung können Frauen einen günstigeren Beitrag für die Risikolebensversicherung erzielen als Männer. Genau achten sollte der Versicherte darauf, dass es sich beim Vertrag tatsächlich um eine reine Risikolebensversicherung, also die Absicherung für den Todesfall, handelt und nicht ein Ersatz für einen Sparvertrag angeboten wird.

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