Sind elektronische Geräte in der Hausratversicherung enthalten?

Hausratversicherung Vergleich Wenn ein teures technisches Gerät, wie etwa der Fernsehapparat, die Heimkinoanlage oder das Smartphone kaputt geht oder gestohlen wird, stellt sich die Frage: „Sind diese Geräte eigentlich in der Hausratversicherung enthalten?“

Ist ein Gerät defekt, gilt zunächst die Gewährleistungsverpflichtung des Herstellers. Diese hat der Gesetzgeber aber auf zwei Jahre beschränkt und wird von den meisten Herstellern auch nicht erweitert.

Was viele Kunden jedoch nicht wissen, nur in den ersten sechs Monaten nach einem auftretenden Schaden muss der Kunde nicht nachweisen, dass das Gerät bereits mangelhaft ausgeliefert wurde. Ab dem 7. Monat nach dem Kauf ist der Besitzer also in der Beweispflicht, dass der aufgetretene Mangel bereits im Auslieferungszustand vorhanden war, damit das betreffende Gerät auch getauscht wird. Meist kann der Kunde dies natürlich nicht.

Das machen sich viele Elektronikanbieter zu Nutze und bieten den Verbrauchern spezielle Elektronikversicherungen an. Stiftung Warentest hat einige dieser Elektronikversicherungen getestet und kommt zu dem Schluss, dass die meisten der Angebote keinen ausreichenden Schutz gegen Diebstahl beinhalten. Auch hier steht der Versicherte oft in einer Nachweispflicht, die er nicht leisten kann. Zudem ist bei neuen technischen Geräten eine solche Versicherung bereits nach relativ kurzer Zeit wertlos, da diese nur den Zeitwert des Gerätes ersetzt, was bei der hohen Innovationsrate beispielsweise bei Smartphones eine derartige Versicherung ad absurdum führt.

Besser ist man da mit einer guten Hausratversicherung beraten. Denn die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert des beschädigten oder entwendeten Gegenstandes. Also zunächst in der eigenen Police genau nachlesen, was diese beinhaltet und im Zweifelsfall das Gespräch mit dem Versicherungsmakler suchen und/oder den Inhalt des Vertrages erweitern.

Es ist jedoch zu beachten, dass der einfache Diebstahl (ohne Einbruch oder Gewaltandrohung, bzw. -anwendung) in der Hausratversicherung im Regelfall nicht versicherbar ist. Vielmehr werden unter anderem Schäden gedeckt, welche durch Überspannung nach Blitzeinschlag, Leitungswasser, Brand oder Einbruchsdiebstahl entstehen.

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