So passen Privathaftpflicht und Glasversicherung bei einem Glasschaden zusammen und was ist dabei zu beachten?
Erich Aiwanger

Privathaftpflichtversicherung und Glasversicherung scheinen auf den ersten Blick nicht viel miteinander zu tun zu haben. Und doch gibt es einen gar nicht so seltenen Schadenfall, bei dem man überlegen muss, welche Versicherung hierfür aufkommt. Gemeint ist ein Glasbruchschaden an einer Verglasung, die Ihnen nicht gehört.
Das kann eine Fensterscheibe in Ihrer gemieteten Wohnung sein, aber auch eine Vitrine der Nachbarn, die Sie bei einem Besuch versehentlich beschädigen. Und auch im Hotel und in der Ferienwohnung gibt es Glas. Deshalb lesen Sie diesen Beitrag rechtzeitig zum Start in die Ferien. Fehlt Ihnen noch eine Versicherung für den Urlaub oder zuhause? Fragen Sie uns – wir sind für Sie da.
Privathaftpflichtversicherung zahlt für Schäden Dritter
Die Privathaftpflichtversicherung ist für Sie da, wenn Forderungen nach Schadensersatz gegen Sie erhoben werden. Ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht, ist für den Versicherungsschutz zunächst einmal egal. Überlassen Sie das Prüfen der Haftung den Juristen der Versicherung. Mit ihrer Erfahrung können Sie beurteilen, ob überhaupt ein Anspruch besteht und ob die Forderungshöhe möglicherweise überzogen ist. Abhängig vom Ergebnis der Prüfung zahlt die Privathaftpflicht für berechtigte Ansprüche oder weist unberechtigte Forderungen gegenüber dem Anspruchsteller zurück – auf eigene Kosten und notfalls auch vor Gericht.
Grundsätzlich gilt dieser Versicherungsschutz auch für Glasschäden (auf Ausnahmen kommen wir später noch zu sprechen). Greifen wir das Beispiel mit der Vitrine des Nachbarn noch einmal auf: Stolpern Sie durch eigene Ungeschicklichkeit und beschädigen dadurch eine Scheibe, darf der Nachbar Schadensersatz von Ihnen fordern. Falls er selbst eine Glasversicherung hat, kann er den Schaden auch dort melden. Die Glasversicherung würde den Betrag anschließend bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung geltend machen. Dieser sogenannte Regress führt dazu, dass der Geschädigte nicht doppelt kassiert.
Stolpern Sie aber, weil in der Wohnung des Nachbarn ein Kabel unsauber verlegt ist, ist er an dem anschließenden Schaden vermutlich selbst schuld. Ihre Privathaftpflicht würde die Forderungen also zurückweisen. Möglicherweise haben Sie sogar selbst Ansprüche, falls Sie sich bei dem Sturz verletzt haben sollten. Das wäre ein Fall für die Rechtsschutzversicherung.
Privathaftpflichtversicherung Vergleich
Sonderfall Mietsachschäden
Unter Mietsachschäden versteht die Haftpflichtversicherung Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten fremden Sachen. Üblicherweise sind sie nicht versichert, denn bei solchen Sachen muss man davon ausgehen, dass sie wie Eigentum genutzt und entsprechend sorgfältig behandelt werden sollten.
Trotzdem versichert sind aber Schäden am Gebäude oder Gebäudebestandteilen in der gemieteten Wohnung. Würde der Ausschluss von Mietsachschäden hier angewendet, wäre das eine sehr gefährliche Deckungslücke. Es geht ja nicht nur um den Zahnputzbecher, der beim Herunterfallen das Waschbecken beschädigt. Missglückt der Sonntagsbraten, kann schlimmstenfalls das ganze Haus abbrennen. Gut, dass die Privathaftpflichtversicherung für den Mieter da ist!
Glasschäden bleiben bei der Glasversicherung
Zurück zu den Glasschäden – denn hier gibt es eine Ausnahme von der Mitversicherung der Gebäudeschäden. Da der Mieter selbst eine Glasversicherung abschließen kann, bleiben solche Schäden in der Privathaftpflicht außen vor.
Die Glasversicherung ist also sinnvoll, selbst wenn Ihre Wohnungseinrichtung nicht viele ebene Glasflächen wie Glastisch oder Schrankverglasungen hat. Allein schon die Fenster sind teuer, wenn es hier zu einem Schaden kommt. Das gilt besonders für moderne, nachhaltige Mehrfachverglasungen. Auch beispielsweise Glastüren und Duschkabinen aus Glas sind Gebäudebestandteile, die dem Vermieter gehören, aber trotzdem durch Ihre Glasversicherung geschützt sind.
Die Glasversicherung ist eine Allgefahrenversicherung. Es sind also auch Schäden durch Ungeschicklichkeit versichert, zum Beispiel, wenn beim Putzen ein Besenstiel in die Scheibe gerät. Versicherungsschutz besteht in den meisten Verträgen für Glasbruch, also für einen Riss, der durch die gesamte Dicke der Scheibe geht (aber nicht unbedingt über die gesamte Länge oder Breite). Nicht versichert sind in der Regel Beschädigungen an der Oberfläche, also Kratzer und sogenannte Muschelausbrüche.
Übrigens, die Glasversicherung kann sowohl separat, als auch in Kombination mit einer Hausratversicherung abgeschlossen werden. Was besser für einen ist, hängt von den persönlichen Umständen und Bedürfnissen ab.
Und wie sieht es aus mit Glas im Ferienhaus?
Eine berechtigte Frage – denn anders als für die eigene Wohnung können Sie für Ferienwohnung oder Ferienhaus nicht selbst eine Glasversicherung abschließen. Genau das berücksichtigt aber Ihre Privathaftpflicht. Für Ferienimmobilien gilt der Ausschluss von Gebäudeteilen aus Glas nämlich nicht. Noch besser: Moderne Verträge schließen sogar Schäden am Inventar einer Ferienimmobilie ein. Das betrifft alle Sachen, die nicht Gebäudebestandteil sind, egal ob aus Glas oder irgendwelche anderen Einrichtungsgegenstände.
Sind Ihre Versicherungen auf dem aktuellen Stand und passt sowohl Preis und Leistung noch? Bei uns finden Sie Angebote sowohl zur Glas- als auch zur Haftpflichtversicherung von einer Vielzahl von renommierten Anbietern. Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.