Staat kann Beiträge für die private Rentenversicherung übernehmen
Erich Aiwanger
Nach einer aktuellen Infratest-Studie sind über 50% der
Jugendlichen daran interessiert, privat für das Rentenalter Vorsorge zu
leisten. Allerdings wüssten die meisten nicht, welche Möglichkeiten dazu
bestehen. Besonders Jugendliche mit geringem Bildungsniveau haben große Angst
vor späterer Altersarmut.
Bestehen Vorsorgepläne, zum Beispiel durch eine private Rentenversicherung oder eine Kapitallebensversicherung, tritt bei jungen Männern ein Problem auf, dass zu Schwierigkeiten bei der Prämienzahlung führen kann. In der Zeit des Wehr- oder Zivildienstes ist die Besoldung bzw. Bezahlung oft nicht ausreichend, um in die private Altersvorsorge einzahlen zu können. Auf Antragstellung gibt es in diesen Fällen deshalb unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe vom Staat. Die Übernahme der Zahlung ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
So muss eine bestehende private Rentenversicherung in erster Linie der Altersversorgung dienen. Eine Renten- oder Kapitallebensversicherung muss durch laufende monatliche Beiträge gebildet und die Leistungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs ausgezahlt werden. Außerdem muss der Wehr- oder Zivildienstleistende die Beiträge zur Versicherung mindestens zwölf Monate vor Beginn des Dienstes aus eigenem Einkommen gezahlt und dieses Einkommen muss oberhalb der Geringverdienstgrenze von 400,00 € gelegen haben. Selbstverständlich muss der Vertrag auch auf den Namen des Dienstleistenden abgeschlossen sein. Dies ist von Bedeutung, wenn der Wehrpflichtige beim Abschluss des Versicherungsvertrages noch nicht Volljährig war. In diesem Fall schließt meist ein Elternteil den Vertrag für sein Kind ab. Spätestens ein Jahr nach dem Erreichen der Volljährigkeit muss dann der Vertrag auf den Namen des jungen Mannes umgeschrieben worden sein. Wurden alle vorgenannten Punkte beachtet, steht der Hilfe vom Staat nichts mehr im Wege. Ein Antragsformular erhält der Bezugsberechtigte bei Dienstantritt. Dann entscheidet die Wehrbereichsverwaltung oder entsprechend das Bundesamt für den Zivildienst über eine Erstattung der Prämien zur Altersvorsorge.