Sterbegeldversicherung: Rahmenbedingungen beachten

Sterbegeldversicherung Vergleich Der Abschluss eine Sterbegeldversicherung lohnt sich nur unter Beachtung bestimmter Rahmenbedingungen. Werden diese ignoriert, kann es bei persönlichen finanziellen Engpässen schnell zum Verlust der eigentlich erwarteten Leistungen kommen.

Normalerweise wird eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, um die heute nicht unerheblichen Beerdigungskosten abzudecken. Denn seit 2004 gibt es kein Sterbegeld mehr von den gesetzlichen Krankenkassen.

Damit die Angehörigen des Verstorbenen die Kosten nicht allein tragen müssen, schließen viele Menschen gerade im fortgeschrittenen Alter eine Sterbegeldversicherung ab. Produkte in hoher Vielfalt sind deshalb in den letzten Jahren am Versicherungsmarkt entstanden.Die Anbieter werben dabei meist mit solchen Slogans wie „keine Gesundheitsprüfung notwendig“, „individuelle Anpassung der gewünschten Versicherungssumme und der Beiträge“, „zusätzliche Leistungen durch Überschussbeträge der Versicherung“ und „sofortige Auszahlung der Versicherungssumme auch bei Unfalltod“.

Sicher kann eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein, wenn monatlich nur geringe Beiträge gezahlt werden müssen, die das Budget des Versicherten nur wenig belasten. Aber man sollte sich darüber klar werden, dass man hier im Grunde genommen eine Art Lebensversicherung abschließt, die unter gewissen Umständen als Vermögen angesehen wird. Gerät der Versicherte nun in eine finanzielle Notlage, so kann die Sterbegeldversicherung gepfändet oder als Vermögen einem Hartz IV-Empfänger angelastet werden.

Aktuelle Gerichtsurteile verhindern jedoch die Möglichkeiten der Pfändung, wenn die Versicherungssumme 3.579,00 Euro nicht übersteigt. Diesen Wert ermittelten die Richter als Durchschnittswert einer Bestattung. Nicht ganz klar ist jedoch, ob bei höheren Versicherungssummen die gesamte Versicherung gepfändet werden kann oder nur der Differenzbetrag zwischen der Versicherungssumme und jenen ermittelten 3.579,00 Euro. Nicht so gut sieht es bei Empfängern von Hartz IV-Leistungen aus. Diese müssen unter Umständen ihre Sterbegeldversicherung verkaufen, was meist mit erheblichen Verlusten verbunden ist. Besser ist es deshalb, eine solche Versicherung zu Gunsten eines engen Angehörigen abzuschließen, der (höchstwahrscheinlich) nicht in eine finanzielle Notsituation kommen wird und dann die Kosten der Beerdigung übernimmt.

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