Stiftung Warentest rät: Abschluss einer neuen Privatpflichtversicherung oft besser
Erich Aiwanger
Viele Menschen besitzen eine Privathaftpflichtversicherung und haben ihre Verträge schon vor einigen Jahren abgeschlossen. Die Stiftung Warentest fand bei einem Test heraus, dass sich der Abschluss einer neuen Police in zahlreichen Fällen lohnt.
Das unabhängige Testinstitut kam zu dem Schluss, dass Versicherte, die ihre Privathaftpflichtversicherung vor mehr als 5 Jahren abgeschlossen, mit einer neuen Police fast immer einen besseren Versicherungsschutz zu einem günstigeren Preis erhalten. Als Mindestdeckungssumme empfiehlt Stiftung Warentest 5 Millionen Euro. Die Mindestdeckungssumme stellt die Basisabsicherung dar.
Angesichts der in den letzten Jahren stetig gestiegenen Kosten beispielsweise für Arztbehandlungen und Medikamente wurde eine Erhöhung der Mindestdeckungssumme von bislang 3 Millionen Euro (Empfehlung bis 2012) auf 5 Millionen Euro für erforderlich gehalten. Manche der neuen Tarife bieten sogar Deckungssummen von 50 Millionen Euro, wobei die Beiträge bezahlbar bleiben. Eine vollumfängliche Absicherung gibt es für einen Jahresbeitrag von unter 100 Euro.
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Auch Nicht-Haftungsrisiken können jetzt in der Privatpflichtversicherung abgedeckt werden
Für den Abschluss einer neuen Police oder zumindest die Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes spricht weiterhin, dass einige Versicherer in der jüngsten Vergangenheit den Einschluss von Nicht-Haftungsrisiken vorgenommen haben. Das sind Risiken, für die der Verursacher eigentlich nicht haften muss, er aber trotzdem den Schaden aus persönlichen oder anderen Gründen zahlen möchte.
Ein Gefälligkeitsschaden war beispielsweise bisher ausgenommen. Wer etwa für den verreisten Nachbarn das Haus hütete und dabei etwas kaputtmachte, konnte sich nicht darauf verlassen, dass seine Privathaftpflichtversicherung den Schaden ersetzte. Gesetzlich war dazu auch keine Veranlassung gegeben, doch wer hat schon Interesse daran, eine gute Nachbarschaft wegen so etwas aufs Spiel zu setzen? Inzwischen gibt es Haftpflichtversicherungstarife, die das Risiko der Gefälligkeiten einschließen.
Schäden durch deliktunfähige Kinder unter 7 Jahren
Ähnliches gilt für Kinder unter 7 Jahren. Sie können nicht für einen von ihnen verursachten Schaden verantwortlich gemacht werden. So sieht es zumindest das in Deutschland geltende Recht vor. Jedoch kann die Ablehnung von Schadenersatz zu Krach zwischen Freunden führen und wer möchte schon, dass eine jahrelange Freundschaft genauso wie die vom 4-jährigen Sohn mit einem Fußball getroffene Fensterscheibe zerbricht. Hierfür kann man die Klausel deliktunfähige Kinder in den Vertrag aufnehmen.
Das dritte, nun versicherbare Risiko ist die Leihgabe. Bis vor einigen Jahren wurden ausgeliehene Sachen wie das Eigentum des Versicherten behandelt: Kam es daran zu einem Schaden, war eine Versicherungsleistung ausgeschlossen. Neuere Tarife sehen allerdings auch in diesem Falle für geliehene Sachen eine Leistung vor.
Eine Forderungsausfalldeckung ist heute unverzichtbar
Die Zahl der zahlungsunfähigen Menschen hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Was passiert nun, wenn Ihnen ein solcher einen Schaden zufügt? Per Gesetz ist er zur Schadenersatzleistung verpflichtet, in der Regel sind aber die dafür notwendigen finanziellen Mittel nicht vorhanden. Und da „einem nackten Mann nicht in die Tasche gegriffen werden kann“, wie ein Sprichwort sagt, bleiben Sie auf Ihrem Schaden sitzen. Im schlimmsten Falle ergeht es Ihnen dann wie dem Schadenverursacher selbst: Sie werden zahlungsunfähig und Ihre Existenz ist bedroht.
Mit der eigenen Privathaftpflichtversicherung kann dieses Risiko durch den Einschluss einer Forderungsausfalldeckung abgesichert werden. Wie bei den vorgenannten Risiken ist sie allerdings fast ausschließlich Bestandteil neuerer Versicherungspolicen.
Fazit:
Sie sehen also, dass sich in der Versicherungsbranche nicht immer alles nur verschlechtert und/oder verteuert. Oft bieten die Anbieter einer Privathaftpflichtversicherung Ihren Kunden ein Vielzahl von vorteilhaften Verbesserungen an, ohne dass sich gleich der Beitrag erhöht. Daher sollte jeder gelegentlich über einen Privathaftpflichtversicherung Vergleich seinen Vertrag prüfen, ob er noch markt- und leistungsgerecht ist.