Streit mit der Versicherung – Was kann ich tun?
Erich Aiwanger
Immer wieder kommt es in Deutschland zu Streitfällen zwischen einer Versicherung und dem Kunden. Oftmals lassen sich Streitfragen durch die vertraglich vereinbarten Versicherungskonditionen bereits im Vorfeld klären. Nicht immer ist hierbei jedoch eine einfache Einigung an der Tagesordnung.
Besonders häufig sind Streitfragen bei der Kostenübernahme von Schäden im Bereich von Sach- und Haftpflichtversicherungen zu beobachten. Auch die Kündigungsfristen allgemein sind oftmals typischer Gegenstand von Versicherungsstreitfällen.
Generell empfehlen Verbraucherschützer sich im Zweifelsfall zunächst direkt an die jeweilige Versicherungsgesellschaft zu wenden. Große Gesellschaften verfügen über eigene Abteilungen, die strittige Fragen objektiv klären und als Mittelsmann zwischen Kunde und Versicherungsgesellschaft auftreten.
Welche Erfolgsaussichten hat der Versicherungsnehmer im Fall der Fälle? Generell lohnt sich die Beschwerde des Versicherungsnehmers jedoch häufig. Im Bereich der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Kfz-Versicherungen liegt die Erfolgsquote für den Versicherten immerhin bei etwa 40 Prozent. Anders verhält sich dies bei Lebens- und Rentenversicherungen. Hier hat der Versicherte statistisch gesehen eine Erfolgsquote von 14 Prozent. Dies liegt oftmals an den undurchsichtigen Vertragsbedingungen einiger Versicherungskonzerne.
Falls das Versicherungsunternehmen partout nicht mit sich reden lassen will und „auf stur schaltet“, bleibt dem Versicherungsnehmer noch der Gang zu einem Ombudsmann, der als Vermittler zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer auftritt.