Tipps, wenn es knallt – Was Sie bei einem Autounfall beachten sollten
Erich Aiwanger
Im Falle eines Autounfalls sitzt der Schreck bei allen Beteiligten oftmals tief. Wenn sich der erste Schreck jedoch gelegt hat, gilt es kühlen Kopf zu bewahren um nicht auf den entstandenen Kosten für Sach- und Personenschäden sitzen bleiben zu müssen.
Tipp 1: Handelt es sich beim Unfall nicht um Bagatellschäden mit eindeutiger Schuldverteilung, empfiehlt sich in jedem Fall ein Anruf bei der Polizei. Dies ist vor allem dann ratsam, wenn sich der Eindruck erhärtet, dass der Unfallgegner betrunken ist oder unter dem Einfluss von Drogen oder Tabletten steht.
Tipp 2: Generell ist das Anfertigen eines Unfallprotokolls vor Ort sehr zu empfehlen. Dieses sollte von allen Beteiligten des Unfalls unterschrieben werden. Vermeiden Sie dabei in jedem Fall vorschnelle Schuldbekenntnisse, die gegen Sie verwendet werden können, ansonsten könnten Sie Probleme mit Ihrer Kfz-Versicherung bekommen.
Kfz-Versicherung –
Wer zahlt den Schaden?
Im Fall der Fälle kann ein Anruf beim Zentralruf der
Kfz-Versicherer in Deutschland Auskunft darüber geben, ob und bei welchem
Anbieter der Unfallgegner versichert ist. Die Hotline hierfür lautet: 0180 /
25026.
Unfallflucht des
Unfallgegners – Was können Sie tun?
Begeht der Unfallgegner Fahrerflucht, übernimmt in der Regel nur die eigene Vollkaskoversicherung die
Kosten für Unfallschäden. Liegt keine Vollkaskoversicherung vor, kann sich
hingegen ein Anruf beim Verein Verkehrsopferhilfe Berlin, der oftmals eine
finanzielle Entschädigung für Unfallgeschädigte anbietet, lohnen. Die Telefonnummer
des bundesweiten Infotelefons lautet: 040 / 301800. Eine Regulierung des
Schadens kann ebenso erfolgen, wenn der Unfallgegner nicht
haftpflichtversichert war oder der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.