Tipps, wenn es knallt – Was Sie bei einem Autounfall beachten sollten

Autoversicherung Vergleich Im Falle eines Autounfalls sitzt der Schreck bei allen Beteiligten oftmals tief. Wenn sich der erste Schreck jedoch gelegt hat, gilt es kühlen Kopf zu bewahren um nicht auf den entstandenen Kosten für Sach- und Personenschäden sitzen bleiben zu müssen.

Tipp 1: Handelt es sich beim Unfall nicht um Bagatellschäden mit eindeutiger Schuldverteilung, empfiehlt sich in jedem Fall ein Anruf bei der Polizei. Dies ist vor allem dann ratsam, wenn sich der Eindruck erhärtet, dass der Unfallgegner betrunken ist oder unter dem Einfluss von Drogen oder Tabletten steht.

Tipp 2: Generell ist das Anfertigen eines Unfallprotokolls vor Ort sehr zu empfehlen. Dieses sollte von allen Beteiligten des Unfalls unterschrieben werden. Vermeiden Sie dabei in jedem Fall vorschnelle Schuldbekenntnisse, die gegen Sie verwendet werden können, ansonsten könnten Sie Probleme mit Ihrer Kfz-Versicherung bekommen.

Kfz-Versicherung – Wer zahlt den Schaden?
Im Fall der Fälle kann ein Anruf beim Zentralruf der Kfz-Versicherer in Deutschland Auskunft darüber geben, ob und bei welchem Anbieter der Unfallgegner versichert ist. Die Hotline hierfür lautet: 0180 / 25026.

Unfallflucht des Unfallgegners – Was können Sie tun?
Begeht der Unfallgegner Fahrerflucht, übernimmt in der Regel  nur die eigene Vollkaskoversicherung die Kosten für Unfallschäden. Liegt keine Vollkaskoversicherung vor, kann sich hingegen ein Anruf beim Verein Verkehrsopferhilfe Berlin, der oftmals eine finanzielle Entschädigung für Unfallgeschädigte anbietet, lohnen. Die Telefonnummer des bundesweiten Infotelefons lautet: 040 / 301800. Eine Regulierung des Schadens kann ebenso erfolgen, wenn der Unfallgegner nicht haftpflichtversichert war oder der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.

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