Überschwemmung im Keller: Kommt die Wohngebäudeversicherung auf?
Erich Aiwanger
Die Wohngebäudeversicherung kommt für verschiedene Schäden auf. Diese werden jedoch vertraglich festgehalten und können verschiedene Leistungen ausschließen. Aber kommt diese Versicherung für eine Überschwemmung im Keller auf?
Die Kostenübernahme ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Die Wohngebäudeversicherung kommt unter Umständen für Schäden durch Überschwemmung auf, wenn eine partielle Überschwemmung durch oberirdisches Wasser oder Witterungsniederschläge vorliegt.
Ob die Kosten im Schadensfall übernommen werden ist jedoch davon abhängig, welche Versicherungsleistungen abgeschlossen sind und woher das Wasser kam.
Wohngebäudeversicherung zahlte nicht
Für eine Familie, mit einem Einfamilienhaus mit Keller, weigerte sich die Wohngebäudeversicherung den Schaden zu bezahlen. Ein Kellerraum wurde als Wohnraum genutzt. Ein Fenster führte zu einem Lichtschacht, der mit einem Gitterrost abgedeckt war. Bei Starkregen lief das Regenwasser bis zu einem Drittel der Fensterhöhe. Das Wasser staute sich an und drang über eine Bauanschlussfuge, die unterhalb der Fensterbank lag in den Keller ein. Der Boden war überschwemmt. Das Regenwasser konnte nun ungehindert über die Randfugen des Estrichs in die unter dem Schwimmestrich liegende Dämmschicht eindringen. Dadurch entstanden der Familie Kosten in Höhe von fast 7.000 Euro. Die Wohngebäudeversicherung verweigerte die Zahlung, obwohl das Gebäude gegen Elementarschäden versichert wurde.
Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten der Versicherungsgesellschaft. Die Wohngebäudeversicherung deckt Überschwemmungsschäden nur dann ab, wenn zumindest eine partielle Überschwemmung des versicherten Gebäudes bzw. des Grundstückes durch oberirdische Gewässer oder Witterungsniederschläge vorliegt (Az. 12 U 92/11. Das Aufstauen von Niederschlagswasser in einem Lichtschacht ist durch eine unzureichende Entwässerung geschehen und stellt somit keinen Elementarschaden durch Überschwemmung dar.
Welche Leistungen deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
Für gewöhnlich sind mit einer Wohngebäudeversicherung Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgedeckt.
Zudem ist es möglich, sich gegen Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch zu versichern. Das Versicherungsunternehmen kann allerdings bestimmte Leistungen von seinem Vertrag ausschließen. Wer an einem Fluss lebt, an dem es regelmäßig Hochwasser gibt, kann sich gegen diese Schäden nicht versichern.