Unfallversicherung: Allergische Reaktionen bei Kindern zählen als Unfall

Unfallversicherung Vergleich Nehmen Kinder durch Lebensmittel versehentlich Allergene auf, so stellt die daraus resultierende allergische Reaktion einen Unfall dar. Dabei ist es unerheblich, ob die Allergie bekannt war.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist eine bestehende Allergie keine Krankheit, weshalb die Leistung der Unfallversicherung dadurch nicht eingeschränkt werden darf.



Der verhandelte Fall

Ein 15-jähriges Kind mit geistiger Behinderung kam nach dem Verzehr von nusshaltiger Schokolade zu Tode. Das Kind hatte die Schokolade aller Wahrscheinlichkeit nach vom gedeckten Weihnachtstisch genommen. Die Mutter hatte für sich und das Kind eine private Unfallversicherung abgeschlossen und forderte nun die vereinbarte Todesfallleistung in Höhe von 27.000 Euro. Die Versicherung lehnte eine Zahlung jedoch ab.

Das Urteil
Das Landgericht Memmingen gab der Versicherung recht. Nach Ansicht der Richter sei der versehentliche Verzehr von Schokolade kein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis. Dazu sei das Kind beim Verzehr der Schokolade bereits 15 Jahre alt gewesen. Nach den Versicherungsbedingungen waren Vergiftungen durch feste oder flüssige Substanzen nur bis zum 14. Lebensjahr versichert.

Der vom OLG München bestellte Sachverständige legte dar, dass der Tod mit hoher Wahrscheinlichkeit durch eine allergische Reaktion ausgelöst wurde. Hervorgerufen wurden diese durch die in der Schokolade enthaltenen Haselnüsse. Das OLG München sah dies jedoch als unerheblich an. Der versehentliche Verzehr von allergenen Lebensmitteln den Rechtsbegriff eines Unfalls erfülle. Entscheidend hierfür sei das von außen einwirkende Ereignis, wodurch es zu einer unfreiwilligen Schädigung der Gesundheit kommt.

Der Bundesgerichtshof bestätigte in seiner Entscheidung das Urteil des Oberlandesgerichts und verurteilte die Versicherung auf Zahlung der vereinbarten Summe. Eine Ausstiegsklausel gilt nach Ansicht der Richter nur dann, wenn der Unfall aufgrund einer bereits bestehenden Krankheit eintritt. Eine Allergie zähle jedoch nicht als Krankheit, da Betroffene bei einem Verzicht auf die jeweiligen Allergene problemlos leben können.

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