Unfallversicherung: Senioren und Behinderte dürfen nicht benachteiligt werden
Erich Aiwanger
Eine Frage die häufig zu Diskussionen führt: Dürfen Menschen mit einer Behinderung von Versicherungsleistungen, beispielsweise der Unfallversicherung, ausgeschlossen werden?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Behinderte wie auch ältere Menschen grundsätzlich weder abgelehnt werden dürfen, wenn sie ein Versicherung abschließen wollen, noch dürfen sie mit höheren Versicherungsprämien belastet werden. In der Praxis sieht der Fall leider oft anders aus.
Eine Unfallversicherung abzuschließen, wenn beispielsweise ein Bein fehlt, ist für die Betroffenen oft überhaupt nicht möglich. Jede Versicherung muss zunächst einen Gesundheitscheck vornehmen, um die Risiken abzuschätzen, die der Abschluss einer Versicherung für die Gesellschaft mit sich bringt. Schließlich dürfen ja keine höheren Prämien bei den Betroffenen verlangt werden, wie eingangs erwähnt wurde.
Der Kunde muss im Regelfall einen Fragebogen ausfüllen und Auskünfte über sich und seinen Gesundheitszustand machen. Allerdings muss der Versicherungswillige in solchen Fällen oft mit Einschränkungen im Versicherungsschutz rechnen. Immerhin ist es oft der einzige Weg für Menschen mit Behinderung überhaupt eine Unfallversicherung abschließen zu können.
Anzuraten ist Betroffenen auf jeden Fall der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung, besonders dann, wenn die Suche nach einer Unfallversicherung ergebnislos verläuft. Mit einer solchen Zusatzversicherung bekommen Behinderte zumindest Leistungen, die über die der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen und im Falle eines Unfalls durchaus von entscheidender Bedeutung sein können. Gleiches trifft übrigens auch für Senioren zu.