Unterschied gesetzliche - private Unfallversicherung
Erich Aiwanger
Man unterscheidet generell zwischen der gesetzlichen und der privaten
Unfallversicherung. Eine private Unfallversicherung sichert die versicherte Person gegen die
wirtschaftlichen Folgen von Unfällen aller Art ab. Der Versicherungsschutz gilt
im Regelfall für Unfälle weltweit.
In Deutschland passiert nahezu alle vier Sekunden ein Unfall. An diesen Unfällen sind zu einem Drittel Kinder beteiligt. In der Freizeit ereignen sich die meisten Unfälle. Über die gesetzliche Unfallversicherung ist man keineswegs ausreichend versichert. Diese Absicherung gilt nur während der Arbeitszeit und auf dem Weg zwischen Wohnung und der Arbeitsstelle. Die Beiträge hierfür entrichtet der jeweilige Arbeitgeber. Bei der privaten Unfallversicherung muss der Vertragsinhaber selbst für die Prämien aufkommen, im Gegenzug kann er aber selbst über Leistungshöhe und Anbieter auswählen.
Die Invaliditätsleistung ist der wichtigste Bestandteil der Unfallversicherung. Die Höhe der Invaliditätsleistung bemisst sich an der Schwere bzw. dem Grad der Invalidität. Als Bemessungsmaßstab dient die so genannte "Gliedertaxe". Da sich die Beiträge aufgrund der Marktgegebenheiten ständig ändern, ist es sehr sinnvoll, von Zeit zu Zeit einen Vergleich zu tätigen, damit man auf Dauer für die private Unfallversicherung nicht zu viele Beiträge zahlt. Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) hin. Die Absicherung erfolgt in der Regel in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder als lebenslange Rente.
Durch die Vereinbarung einer Progression kann sichergestellt werden, dass die Höhe der Invaliditätsleistungen bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt. Neben dem Invaliditätsrisiko können auch weitere Unfallfolgen gegen Mehrprämie versichert werden. Die Todesfallleistung wird fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstirbt. Die Vereinbarung einer Todesfallleistung zusätzlich zur Invaliditätsleistung ist unter anderem deshalb sinnvoll, weil anderenfalls bei unfallbedingtem Ableben des Versicherten trotz schwerer Verletzungen kein Leistungsanspruch entsteht. Denn nach den Versicherungsbedingungen werden Invaliditätsleistungen erst 12 Monate nach dem Unfallereignis fällig. Wenn auch eine Todesfallleistung versichert ist, kann bereits vor Fälligkeit der Invaliditätsleitung eine Vorauszahlung bis zur Höhe der versicherten Todesfallsumme fällig werden.