Unterschied Kapitalbildende zu Fondsgebundene Lebensversicherung
Erich Aiwanger
Zunächst einmal sollte der eigentliche Sinn dieser
Versicherungsart betrachtet werden. Wie der Name schon sagt, handelt es sich um
eine Lebensversicherung, die Leistungen im Todesfall an den vertraglich Begünstigten
auszahlt. Dies ist bei beiden vorgenannten Typen der Lebensversicherung der
Fall. Im Gegensatz zu einer Risikolebensversicherung verfolgt die Kapitalbildende und Fondsgebundene Lebensversicherung darüber hinaus
noch das Ziel, dass der Versicherte nach Ablauf einer festgelegten Zeit eine Ablaufleistung ausgezahlt bekommt.
Hier unterscheiden sich vorgenannte Arten der Lebensversicherung grundlegend. Während bei der Kapitalbildenden Lebensversicherung die sichere Anlage der Kundengelder im Vordergrund steht, orientiert sich die zweite Form am Börsengeschehen und investiert größtenteils in Investmentfonds.
Vor Abschluss einer Lebensversicherung sollte der Versicherungsnehmer seine Ziele und die möglichen Risiken der Verträge vergleichen. Kapitalbildende Lebensversicherungen bieten sich vor allem als sichere Altersvorsorge an. Die Versicherer werden durch gesetzliche Bestimmungen dazu verpflichtet, dem Versicherten eine garantierte Verzinsung zu gewährleisten. Neben diesem Garantiezins kommt noch eine sogenannte Überschussbeteiligung hinzu, die aber bei Vertragsabschluss nicht genau definiert wird und vom Erfolg der wirtschaftlichen Tätigkeit der Versicherung abhängig ist. Entscheidet man sich dagegen für eine Fondsgebundene Lebensversicherung, die die Beiträge zum großen Teil in Investmentfonds investiert, muss man sich den damit verbundenen Risiken bewusst sein. Zwar sind die Renditen oft deutlich höher als bei Kapitalbildenden Lebensversicherungen, aber bei schlechter Entwicklung an der Börse kann es auch zum Verlust eines Teils des eingezahlten Kapitals kommen. Die Fondsgebundene Lebensversicherung bietet sich besonders bei einer langen Ansparzeit an. Bis zum gewünschten Auszahlungszeitpunkt sollten mindesten zwanzig Jahre vergehen. Gegen Ende der Laufzeit sollte der Aktienanteil verringert werden. Gute Versicherer bieten ihren Kunden deshalb ein dafür speziell ausgelegtes Ablaufmanagement an. Manche Versicherungen bieten sogar Garantien für die Auszahlung an, wobei diese allerdings meist mit höheren Gebühren für die Versicherung verbunden sind.