Vertragsbedingungen vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung genau lesen!

Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich So manche Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung kann dem Versicherten später zum Verhängnis werden, wie Verbraucherschützer warnen. Zwar raten diese unbedingt zum Abschluss der wichtigen Versicherung, aber auch zum genauen Studium der Vertragsbedingungen vor der Unterzeichnung der Police.

Zunächst sollte jeder Antragsteller die Fragen zur Gesundheit wahrheitsgemäß beantworten.

Das versteht sich normalerweise ebenso von selbst, wie die Tatsache, dass die im Bedarfsfall auszuzahlende Rente eine gewisse Höhe haben sollte. Bei der Versicherung auf eine bestimmte Auszahlungshöhe sollte man unbedingt die Inflationsrate beachten. Wer sich heute in jungen Jahren auf eine Rente von 1000 Euro versichert, sollte bedenken, dass diese Summe in 20 Jahren vielleicht nur noch den halben Kaufwert von heute besitzt. Eine an die Inflationsrate angepasste Dynamisierung ist deshalb sehr wichtig. Zwar erhöht dieses Procedere die laufenden Beiträge, ist aber durchaus sinnvoll.

Ein ganz wichtiger Punkt im Versicherungsvertrag ist der Ausschluss der sogenannten abstrakten Verweisbarkeit. Darunter versteht man die Möglichkeit, bei Berufsunfähigkeit gegebenenfalls noch einer anderen Tätigkeit nachgehen zu können. Ein Dachdecker kann eventuell nach dem Eintritt eines gesundheitlichen Schadens (theoretisch) noch einen Bürojob erledigen. Aber bekommt er dafür eine Arbeitsstelle? Die Versicherung sollte also genau dann zahlen, wenn man seinen erlernten und ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen kann.

In der Vergangenheit oft ausgeschlossen wurden in den Policen der Berufsunfähigkeitsversicherung die psychischen Erkrankungen. Mittlerweile sind diese aber einer der häufigsten Gründe für ein zwangsbedingtes Ausscheiden aus dem Berufsleben. Nach Recherchen einer großen Tageszeitung wurde im vorletzten Jahr in über 40% der Fälle der Berufsunfähigkeit eine psychische Erkrankung als Ursache für das Ausscheiden aus dem Berufsleben genannt. Dieser Anteil lag um die Jahrtausendwende noch bei 24 Prozent. Deshalb sollten heute beim Neuabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung psychische Erkrankungen in den Versicherungsbedingungen keinesfalls ausgeschlossen sein.

Hat Ihnen der Inhalt gefallen?:

Zurück

Ähnliche Artikel
Mitwirkungsanteil bei der privaten Unfallversicherung
Bei einer privaten Unfallversicherung spricht man oft vom Mitwirkungsanteil bei Vorerkrankungen. Doch was genau versteht man darunter und welche Auswirkungen hat dieser im Schadensfall? Täglich …

weiterlesen »

Private Unfallversicherung: Unverzichtbar bei der Arbeit im Homeoffice
Wer im Homeoffice arbeitet, unterliegt nicht dem gesetzlichen Schutz. Eine private Unfallversicherung ist dringend nötig. Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, an einem …

weiterlesen »

Private Unfallversicherung bei Finanztest: Diese Anbieter sind empfehlenswert
Eine private Unfallversicherung ist unbedingt zu empfehlen. Doch die Unterschiede in Beitrag und Leistung sind enorm, wie Finanztest im aktuellen Test belegt. Wenn ein Finger durch einen Unfall …

weiterlesen »