Viel Informationsbedarf bei Rürup Rente: Die Altersvorsorge ist pfändbar und kündbar
Erich Aiwanger
Nicht in jedem Fall ist die Rürup Rente eine sichere Anlage zur Altersvorsorge Selbstständiger.
Sollte der Sparer im Rentenalter in die missliche Lage kommen, dass sein Vermögen gepfändet wird, so bleibt die Rürup Rente davon nicht verschon.
Pfändbar ist zumindest der Anteil dieser Altersvorsorge, der über der Pfändungsgrenze liegt.
Nun ist eine Pfändung im Alter sicher kein alltäglicher Fall. Aber das Bundesfinanzministerium hat im März 2010 noch einmal ganz deutlich klargestellt, dass eine Rürup Renten auch dann pfändbar ist, wenn im Vertragstext der Police ein „Abtretungs- oder Übertragungsverbot“ besteht. Dieser Fakt war vielen Sparern bisher nicht bekannt.
Oft wurde beim Abschluss der Verträge durch die Versicherungsunternehmen darauf auch nicht hingewiesen, wobei es jetzt dahingestellt sein soll, ob diese Hinweise bewusst oder unbewusst unterlassen wurden. Was im Alter gilt, wird in der Praxis ebenso in der Ansparphase möglich. Auch hier kann die Rürup Rente gepfändet werden. Vielen Rürup Sparern ist das nicht bewusst.
Selbst in der Onlineenzyklopädie Wikipedia findet sich noch heute der Eintrag „Rürup-Verträge sind in der Ansparphase vor Pfändung geschützt.“ Nach Informationen des Bundesfinanzministeriums ist auch diese Annahme unrichtig. Im Gesetz über die pfändungsfreie Altersvorsorge Selbständiger (2007) gibt es eine pfändungsfreie Grenze auch für die Ansparphase.
Zu große Sorgen müssen sich Vorsorgesparer allerdings auch nicht machen. Je nach Lebensalter beträgt die Freigrenze bei der Rürup Rente bis zu 238.000 Euro. Erst darüber wird das Vermögen pfändbar. Es kommt für manche Selbständige allerdings noch schlimmer: Trotz begrenztem Pfändungsschutz sind Rürup Verträge nicht Hartz-IV sicher. Rürup Verträge müssen außerordentlich gekündigt werden, wenn die zuständige staatliche Stelle (Arbeitsagentur) einen Harz-IV- Anspruch ablehnt und auf die Verwertung dieser Altersvorsorge verweist. Der Rückkaufswert des Rürup Vertrags muss dann vom Versicherer bei außerordentlicher Kündigung zur Verwertung wegen Harz IV ausgezahlt werden, selbst wenn ein solcher Rückkauf im Vertrag ausgeschlossen wurde.