Vor Beginn des Eigenheimbaus wichtig: Abschluss von Bauversicherungen
Erich Aiwanger
Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht rät allen Bauherren, bereits vor dem Beginn der eigentlichen Bauarbeiten die passenden Bauversicherungen abzuschließen.
Besonders wichtig ist dabei die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Bereits beim Einrichten der Baustelle, also noch bevor der eigentliche Hausbau beginnt, kann es zu Unfällen kommen. Nicht selten werden Freunde oder Bekannte auf das neu erworbene Grundstück eingeladen, auf dem bereits das Baumateriel abgelagert wurde und der Bagger für den Aushub des Fundaments bereitsteht. Bei einer solchen „Ortsbegehung“ kann es zu einem Unfall kommen. Hier haftet der Bauherr. Gut, wenn bereits jetzt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist.
Sind die Bauarbeiten erst einmal im Gange, sollte unbedingt eine Bauleistungsversicherung vorliegen. Diese kommt für alle Schäden am Rohbau auf. Ganz gleich, ob der Schaden durch ein Unwetter entsteht oder durch Vandalismus bzw. Einbruch. Gerade der letzte Gesichtspunkt ist von erheblicher Bedeutung bei den ständig steigenden Preisen für Baustoffe und andere Materialien. Diebesbanden haben sich besonders auf den Ausbau von Kupferrohren und Leitungen sowie anderer verwertbarer Metalle spezialisiert. Und eine Baustelle lässt sich nun einmal nicht rund um die Uhr durch den Bauherrn überwachen.
Neben den genannten Versicherungen ist noch die Feuerrohbauversicherung, die das unfertige Haus bei Brand absichern soll, von großer Bedeutung. Sie lässt sich oft mit einer späteren Wohngebäudeversicherung kombinieren.
Wer sein Haus in Eigeninitiative erbaut und auf die Hilfe von Freunde und Bekannte zurückgreift, sollte auf jeden Fall eine Bauhelferversicherung abschließen. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nämlich bei Unfällen helfender Freund nicht. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft ist im geschilderten Fall nicht nur hilfreich, sie ist sogar gesetzlich vorgeschrieben, auch wenn der Helfer gar nicht bezahlt wird.