Vor der Unwettersaison: Hausratversicherung überprüfen
Erich Aiwanger
Jetzt ist die richtige Zeit, den Versicherungsschutz in der Hausratversicherung zu überprüfen.
Die ersten warmen Strahlen der Frühlingssonne erinnern daran: Ab Mai geht es wieder los mit der Saison für die Sommerunwetter. Gegensätze zwischen heißer und kühler Luft bringen Gewitter mit Orkanböen, Hagel und Starkregen mit sich. Diese verursachen oft hohe Schäden, welche eine Vielzahl von Haushalten am eignen Leibe zu spüren bekommen.
Hausratversicherung bei Sturm und Hagel
Diese Gefahren sind fester Bestandteil der Grunddeckung in der Hausratversicherung. Sturm liegt vor, wenn mindestens Windstärke 8 erreicht wird, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h. Direkte Sturmschäden entstehen meist am Gebäude, daher ist meist die Wohngebäudeversicherung dafür zuständig. Der Hausrat kann aber zum Beispiel durch eindringendes Regenwasser nach einem Gebäudeschaden betroffen sein.
Blitzschlag und Überspannung
Wenn ein Blitzschlag zündet und dadurch ein Brand entsteht, ist das über die in der Hausratversicherung enthaltene Deckung für Feuerschäden versichert. Auch für nicht zündende direkte Blitzschläge besteht Versicherungsschutz. Weit häufiger sind aber Schäden an elektrischen Geräten durch indirekte Blitzeinwirkung, wenn ein Blitz weit entfernt von der versicherten Wohnung in eine Leitung einschlägt und dadurch hohe Spannungsspitzen im Stromnetz entstehen. Elektronische Geräte wie Fernseher, Hifi-Anlage, Computer oder Telefon überstehen das meist nicht. Der sogenannte Überspannungsschaden durch Blitz geht bei der Vielzahl der heute vorhandenen Geräte leicht in die Tausende und sollte daher in keiner Hausratpolice fehlen.
Die beste Vorsorge ist, bei einem Gewitter die Netzstecker zu ziehen oder Steckdosenleisten mit Überspannungsschutz zu verwenden. Billige Steckdosen mit Schalter reichen dafür meist nicht, denn der Schalter trennt meist nur einen Leiter - der Strom sucht sich trotzdem seinen Weg. In die Hausratversicherung sollte eine Klausel zur Mitversicherung von Überspannungsschäden durch Blitz integriert sein. Achten Sie auf eine ausreichende Entschädigungsgrenze. 5 % der Versicherungssumme sollten es mindestens sein, Top-Produkte bieten sogar eine unbegrenzte Entschädigung.
Überschwemmung in der Hausratversicherung
Nicht nur Haushalte an Flussläufen müssen sich mit dem Thema Hochwasserschäden auseinandersetzen. Durch Starkregen können überall lokale Überschwemmungsereignisse auftreten. Das Katastrophenjahr 2013 ist vielen noch in Erinnerung, auch 2010 und 2002 waren die Sachversicherer von Großereignissen betroffen. Viele Experten gehen davon aus, dass sich Überschwemmungen auch in Zukunft häufen.
In der Hausratversicherung können Hochwasser, Überschwemmung und Rückstau versichert werden. Die meisten Versicherer bieten dies in einem Paket über Elementarschaden an, zu denen auch Erdbeben gehört. Damit sind zwei existenzbedrohende Risiken, deren Auswirkungen ähnlich sei können wie bei einem großen Brandschaden, in einem sinnvollen Baustein der Hausratversicherung zusammengefasst. Die Risikosituation wird vor dem Vertragsabschluss geprüft. Weit mehr als 90 % der Haushalte können sich gegen Hochwasser versichern. Einschränkungen gibt es nur für wenige hoch gefährdete Häuser in Überflutungsgebieten.