Vorsicht bei Abschluss einer Sterbegeldversicherung
Erich Aiwanger
Die Verbraucherzentrale rät zur genauen Prüfung der Verträge vor dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung.
Neben dem großen emotionalen Verlust ist der Tod eines engen Verwandten für die Hinterbliebenen meist mit einem großen organisatorischen Aufwand verbunden und leider auch recht hohen Kosten. Zahlten früher die gesetzlichen Krankenkassen noch ein Sterbegeld, so wurde dieses im Jahr 2005 gänzlich gestrichen.
Vor allem bei einem plötzlichen und unerwarteten Todesfall können Hinterbliebene aus finanzieller Hinsicht mit den Bestattungskosten überfordert sein. Speziell seit der Einstellung der Sterbegeldzahlung durch die gesetzlichen Krankenkassen nahm der Abschluss von Sterbegeldversicherungen stark zu.
Eine Sterbegeldversicherung übernimmt die Kosten für die Bestattung des Verstorbenen. Bei der Vermittlung von Sterbegeldversicherungen arbeiten häufig Begräbnisvereine und Bestattungsunternehmen mit den Versicherungsgesellschaften zusammen.
Nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ist beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung Vorsicht geboten. Besonders aufmerksam sollte sich der Versicherungsnehmer die Vertragsbedingungen anschauen, wenn eine Sterbegeldversicherung durch einen Verein oder einen Verband vermittelt wird. Nicht selten steht in der Police die Klausel, dass eventuelle Überschüsse aus der Versicherung direkt an den betreffenden Verein als Spende abgeführt werden.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist es günstiger, mit einer sicheren Anlage bei der Bank für das eigene Begräbnis vorzusorgen. Auch der frühzeitige Abschluss einer Risikolebensversicherung sichert den Hinterbliebenen meist eine größere Summe, die eine würdige Bestattung ermöglicht. Nun gibt es sicher auch Sterbegeldversicherungen, die ihren Zweck erfüllen und den Hinterbliebenen eine ausreichende Sicherheit bieten.
Wer also eine solche Versicherung abschließt, sollte darüber Bescheid wissen, dass er seine Sterbegeldversicherung bei der Steuererklärung geltend machen kann. Denn der Staat betrachtet eine Sterbegeldversicherung als eine Art Risikolebensversicherung bzw. setzt diese der Lebensversicherung gleich. Da eine Risikolebensversicherung steuerlich geltend gemacht werden kann, trifft dies auch für die Sterbegeldversicherung zu.