Was ist eine Best-Leistungs-Garantie oder Marktgarantie bei einer Versicherung und welche Vor- und Nachteile bringt diese mit?

Immer öfter werben Versicherungen mit einer Best-Leistungs-Garantie oder Marktgarantie.

Dieser Zusatzbaustein in bestimmten Verträgen – vor allem in der Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung – verspricht, dass der Anbieter im Schadensfall nach den besten am Markt verfügbaren Leistungen reguliert, auch wenn nach dem vom Kunden abgeschlossenen Vertrag ein geringerer oder gar kein Versicherungsschutz besteht.

Sind damit die im eigenen Vertrag vereinbarten Leistungen plötzlich egal? Entfällt der mühsame Vergleich von Bedingungen, ist nur noch der günstigste Preis entscheidend? Fragen über Fragen, wir versuchen nachfolgend etwas Licht ins dunkle zu bringen.

Wohngebäudeversicherung Vergleich

Auf den ersten Blick verlockende Vorteile

Zugegeben, auf den ersten Blick klingt die Best-Leistungs-Garantie oder Marktgarantie sehr verlockend. Würde ein anderer Versicherer in Deutschland einen Schaden besser (oder überhaupt) regulieren, würde Ihre Versicherung gleichziehen – egal, was im Kleingedruckten steht. In der Haftpflichtversicherung ist ein so weitgehendes Versprechen noch recht einfach zu realisieren. Der Versicherungsumfang ist weitgehend durch das Haftungsrecht bestimmt und unterscheidet sich nur in Details, zum Beispiel bei Schäden durch deliktunfähige Kinder oder dem Einschluss der Forderungsausfalldeckung.

Komplizierter wird es bei den Sachversicherungen, denn hier geht das Leistungsspektrum der Versicherungen sehr weit auseinander – und damit auch der Preis für den Versicherungsschutz.

Unser vorläufiges Fazit: Die Best-Leistungs-Garantie oder Marktgarantie bedeutet in vielen Fällen einen besseren Schutz und damit einen echten Mehrwert. Sie müssen sich weniger Sorgen machen, ob Sie tatsächlich eine passende Versicherung gewählt haben, denn Sie profitieren stets von den besten Bedingungen am Markt.

Hausratversicherung Vergleich

Die Best-Leistungs-Garantie oder Marktgarantie ist aber kein Freifahrtschein

Aber Hand aufs Herz: Haben Sie so gute Kenntnisse des Versicherungsmarkts, dass Sie die bessere Regulierung durch ein anderes Unternehmen nachweisen können? Das ist nämlich Voraussetzung für eine Leistung Ihres Versicherers aus dieser Garantie. Wird im Schadenfall eine Leistung gekürzt oder abgelehnt, kommt also eine nicht zu unterschätzende Recherche-Arbeit auf Sie zu.

Hinzu kommt: Jede Versicherung erfordert einen Beitrag, der dem versicherten Risiko entspricht. Muss ein Versicherer wegen der Marktgarantie für Schäden zahlen, die er nicht kalkuliert hat, geht die Rechnung nicht auf. Es ist also verständlich, dass die Regulierung aus dem Garantieversprechen die Ausnahme sein muss. Deshalb hat die Best-Leistungs-Garantie je nach Unternehmen und Tarif erhebliche Einschränkungen. Hier einige Beispiele davon:

  • Zeitliche Begrenzung: Die Garantie gilt nur für eine bestimmte Zeit nach Vertragsabschluss, zum Beispiel fünf Jahre. Mit später auf den Markt kommenden innovativen Deckungskonzepten vergleicht sich Ihr Versicherer nicht. Außerdem gilt für die Garantievereinbarung ein Sonderkündigungsrecht, das der Versicherer ausüben wird, wenn ein Mitbewerber eine wesentliche Leistungsverbesserung auf den Markt bringen sollte.
  • Kein Ersatz für andere Versicherungen: Risiken, die durch andere Versicherungsverträge oder zusätzliche Klauseln versicherbar sind, sind nicht Gegenstand der Garantie. Schließen Sie beispielsweise eine Hausratversicherung ohne Elementarschäden ab, sind diese trotz Best-Leistungs-Garantie nicht versichert.
  • Keine Allgefahrendeckung: Allgefahrenversicherungen, also Versicherungen, die unbenannte Gefahren abdecken, sind beim Vergleich außen vor. Gleiches gilt für die Versicherung unbenannter Kosten sowie für Assistance- und Schutzbriefleistungen.
  • Keine Änderung des Beitrags: Schadenfreiheitsrabatte oder Beitragsbefreiungen bei Ereignissen wie Arbeitslosigkeit sind nicht von der Garantie erfasst.
  • Allgemeine und individuelle Ausschlüsse bleiben bestehen: In praktisch jedem Versicherungsvertrag sind Krieg, Kernenergie und Vorsatz ausgeschlossen. Daran ändert auch die Marktgarantie nichts. Wirksam bleiben auch individuell vereinbarte Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen oder wenn der Versicherungsschutz für ein bestimmtes Risiko zuvor abgelehnt wurde (zum Beispiel für ein leerstehendes Nebengebäude).
  • Keine exotischen Deckungskonzepte: In aller Regel wird die Garantie beschränkt auf Bedingungen von Versicherern mit Geschäftssitz in Deutschland und Verträgen nach deutschem Recht. Versicherer aus dem EU-Ausland dürfen ihre Produkte im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit auch ohne deutsche Niederlassung hier anbieten, wären von der Garantie aber nicht umfasst.

Privathaftpflichtversicherung Vergleich

Das oben gezogene vorläufige Fazit bedarf also einer Ergänzung: Eine Best-Leistungs-Garantie ist eine gute Sache und bedeutet eine gewisse Beruhigung, ersetzt aber nicht den sorgfältigen Vergleich verschiedener Versicherungsprodukte.

Nutzen Sie die umfassenden Vergleichsmöglichkeiten bei uns und gelangen Sie so zu einem für Sie passenden Versicherungsvertrag mit günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis. Wenn dieser Vertrag dann auch noch eine Best-Leistungs-Garantie oder Marktgarantie bietet, ist es ein willkommenes Sahnehäubchen, aber kein Muss bei Ihrer Auswahl. Auf der sicheren Seite sind Sie nur, wenn Sie sich selbst für einen umfassenden Vertrag entscheiden. So können Sie sicher sein, dass die Garantie ernst gemeint ist und nicht nur ein Verkaufsargument, das durch fehlende Nachweismöglichkeiten ausgehebelt wird.

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