Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?
Erich Aiwanger
Eine Rechtsschutzversicherung hilft generell dabei, die eigenen Interessen vor Gericht vertreten zu lassen. In diesem Zusammenhang werden entstandene Kosten für Gericht und Anwalt von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Wann leistet die
Rechtsschutzversicherung nicht?
Natürlich leistet die Rechtsschutzversicherung jedoch
nicht für Geldstrafen oder Zahlungen, die Bestandteil eines gerichtlichen
Urteils sind. Ebenso wenig haftet die Rechtsschutzversicherung in allen
Bereichen rund um das gesamte Familien- und Erbrecht. Bei Unklarheiten in
diesem Rechtsgebiet kann jedoch in der Regel eine einmalige Beratung im Rahmen
der Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden.
Auch bei rechtlichen Streitigkeiten bei eigenen
Bauvorhaben ist die Rechtsschutzversicherung nicht zuständig. Generell beginnt
der Leistungsanspruch durch die Rechtsschutzversicherung erst mit Verstreichen
einer dreimonatigen Karenzzeit nach Unterzeichnung des Vertrages. Liegt der Versicherungsfall
vor Versicherungsbeginn, leistet die Rechtsschutzversicherung ebenfalls nicht.
Welche
verschiedenen Vertragsarten sind bei Rechtsschutzversicherungen bekannt?
Üblicherweise lassen sich Rechtsschutzversicherungen
hinsichtlich der versicherten Rechtsgebiete unterscheiden. Besonders bekannt
sind in diesem Zusammenhang die Privat-Rechtsschutz
für Selbständige, Verkehrs-Rechtsschutz, Privat-/Berufs-Rechtsschutz für
Nichtselbständige, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sowie Privat-/Berufs-/Verkehrs-Rechtsschutz
für Nichtselbstständige.
Rechtsschutzversicherung:
Selbstbeteiligung Ja oder Nein?
Generell ist eine
Selbstbeteiligung im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung empfehlenswert.
Schließlich soll die Rechtsschutzversicherung den Versicherten vor hohen
Zahlungen im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen. Im
Allgemeinen gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, umso niedriger die zu
zahlenden Versicherungsprämien. Durch eine Selbstbeteiligung kann der
Versicherte somit bares Geld einsparen. Die Versicherungssumme einer
Rechtsschutzversicherung sollte stets mindestens 300.000 Euro betragen.
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