Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherung Vergleich Eine Rechtsschutzversicherung hilft generell dabei, die eigenen Interessen vor Gericht vertreten zu lassen. In diesem Zusammenhang werden entstandene Kosten für Gericht und Anwalt von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Wann leistet die Rechtsschutzversicherung nicht?
Natürlich leistet die Rechtsschutzversicherung jedoch nicht für Geldstrafen oder Zahlungen, die Bestandteil eines gerichtlichen Urteils sind. Ebenso wenig haftet die Rechtsschutzversicherung in allen Bereichen rund um das gesamte Familien- und Erbrecht. Bei Unklarheiten in diesem Rechtsgebiet kann jedoch in der Regel eine einmalige Beratung im Rahmen der Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden. Auch bei rechtlichen Streitigkeiten bei eigenen Bauvorhaben ist die Rechtsschutzversicherung nicht zuständig. Generell beginnt der Leistungsanspruch durch die Rechtsschutzversicherung erst mit Verstreichen einer dreimonatigen Karenzzeit nach Unterzeichnung des Vertrages. Liegt der Versicherungsfall vor Versicherungsbeginn, leistet die Rechtsschutzversicherung ebenfalls nicht.

Welche verschiedenen Vertragsarten sind bei Rechtsschutzversicherungen bekannt?
Üblicherweise lassen sich Rechtsschutzversicherungen hinsichtlich der versicherten Rechtsgebiete unterscheiden. Besonders bekannt sind in diesem Zusammenhang die Privat-Rechtsschutz für Selbständige, Verkehrs-Rechtsschutz, Privat-/Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sowie Privat-/Berufs-/Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige.

Rechtsschutzversicherung: Selbstbeteiligung Ja oder Nein?
Generell ist eine Selbstbeteiligung im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung empfehlenswert. Schließlich soll die Rechtsschutzversicherung den Versicherten vor hohen Zahlungen im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen schützen. Im Allgemeinen gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, umso niedriger die zu zahlenden Versicherungsprämien. Durch eine Selbstbeteiligung kann der Versicherte somit bares Geld einsparen. Die Versicherungssumme einer Rechtsschutzversicherung sollte stets mindestens 300.000 Euro betragen.

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