Was sind unbenannte Gefahren bzw. Allgefahrendeckung in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung und welche Vor- und Nachteile gibt es?
Erich Aiwanger

In der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung liest man seit einiger Zeit von unbenannte Gefahren bzw. Allgefahrendeckung oder Allgefahrenversicherung. Was ist dies genau und auf was sollte man dabei achten um nicht am Ende mit leeren Händen da zu stehen?
Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung funktioniert üblicherweise nach dem Prinzip der benannten Gefahren: Versichert sind nur solche Ereignisse, die im Vertrag ausdrücklich vereinbart sind – also zum Beispiel Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm und sinnvollerweise auch weitere Elementarschäden, insbesondere Überschwemmungen, mit denen in Zeiten einer Klimaveränderung häufiger zu rechnen ist.
Versicherungen, die auf das Aufzählen versicherter Gefahren verzichten, sind noch recht selten. Sie gibt es in der Regel nur dort, wo der mögliche Schaden begrenzt ist. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist die Glasversicherung. Hier liegt ein Versicherungsfall vor, wenn eine Glasscheibe gebrochen ist. Die Ursache spielt dabei keine Rolle.
Immer mehr Versicherungsunternehmen übertragen das Prinzip der Allgefahrenversicherung auf andere Zweige der privaten Sachversicherung. So ist zum Beispiel das Deckungskonzept allsafe casa DIE Eigenheimversicherung aus dem Hause Konzept und Marketing gestaltet. Die Idee einer All-Risk-Deckung klingt verlockend – geht etwas kaputt am oder im Haus, ist es versichert. Ganz so einfach ist es aber dann doch nicht. Und diese enorm umfassende Deckung hat auch ihren Preis.
Wohngebäudeversicherung Vergleich
Warum überhaupt benannte statt unbenannte Gefahren?
Die Einschränkung des Versicherungsschutzes auf bestimmte Ereignisse führt regelmäßig zu Missverständnissen und Ärger im Schadenfall. Die Definition der Gefahren im „Kleingedruckten“, den Versicherungsbedingungen, ist nicht immer das, was der Kunde erwartet hat. Wer kennt schon genau den Unterschied zwischen einem Feuer und einem Brand, oder weiß, welche Rohre in der Wohngebäudeversicherung gegen Bruchschäden versichert sind?
Und doch sind solche Regelungen nötig. Nur, wenn der Versicherungsschutz möglichst exakt beschrieben ist, kann die Versicherungsgesellschaft den hierfür zu zahlenden Beitrag kalkulieren und ihren Kunden den Schutz zu einem bezahlbaren Preis anbieten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass alle Versicherten gleichbehandelt werden – ein wichtiger Aspekt, denn Versicherung beruht auf dem Tragen von Risiken durch eine Gefahrengemeinschaft. Das kann nur funktionieren, wenn die Lasten fair verteilt sind.
Auch eine Allgefahrendeckung hat Einschränkungen
Wer nun glaubt, mit einer Allgefahrendeckung würden Versicherungsbedingungen drastisch kürzer, wird leider enttäuscht. Auch All-Risk-Versicherungen brauchen Regeln, um den Versicherungsschutz zu begrenzen. Einige davon sind auf den ersten Blick einleuchtend. Nicht versichert sind beispielsweise allmähliche Einwirkungen etwa durch Fäulnis oder Schimmel. Oder würden Sie jeden Apfel, der in der Obstschale verdirbt, Ihrer Hausratversicherung melden? Überraschender dürfte sein, dass bei allsafe Casa auch Schäden ausgeschlossen sind, die durch Menschen oder Tiere verursacht sind, und auch Schäden durch technische Defekte sind ausgeschlossen.
Bleiben bei solchen Ausschlüssen noch Schäden übrig, die über die in einer „normalen“ Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung gedeckten Gefahren hinausgehen? Ja, es gibt eine ganze Reihe von Schadenbeispielen:
- Die Haustür verzieht sich durch auftreffendes Regenwasser nach einem langen und heftigen Schauer.
- Die Halterung eines Hängeschranks in der Küche versagt. Nicht nur der Inhalt des Schranks ist zerstört, sondern auch die Arbeitsplatte darunter.
- Der üppige Blumenstrauß war zu schwer für die große Bodenvase. Sie ist umgefallen und zerbrochen, das Wasser hat den Parkettboden beschädigt.
Der letzte Schadenfall ist ein gutes Beispiel, wie die Allgefahrenversicherung den Schutz in den klassischen Versicherungszweigen ergänzt: Die zerbrochene Vase ist kein Fall für die Glasversicherung, weil Hohlgläser hier nicht versichert sind. Und der Schaden am Parkett wird durch eine Hausratversicherung nicht ersetzt, weil das Wasser nicht aus der Leitung gekommen ist. Gleichzeitig werden aber auch die Einschränkungen deutlich: Hätte ein Besucher oder sein Hund die Vase umgeworfen, müsste sich der Geschädigte an dessen Privathaftpflichtversicherung wenden.
Beweislastumkehr – ein wichtiger Vorteil der Allgefahrenversicherung
Ein interessantes Argument für eine Allgefahrenversicherung ist die Umkehr der Beweislast im Versicherungsfall. Was bedeutet dieser juristische Fachbegriff?
- Sind im Versicherungsvertrag benannte Gefahren versichert, muss der Versicherungsnehmer den Eintritt einer dieser Gefahren beweisen. Nur dann liegt ein Versicherungsfall vor. Die Versicherung darf zwar keine übertriebenen Anforderungen an den Beweis stellen, aber wenn ein versicherter und ein nicht versicherter Geschehensablauf gleich wahrscheinlich sind, könnte die Beweisführung zum Problem werden.
- Anders ist es bei Ausschlüssen – hier ist der Versicherer in der Pflicht, einen Umstand zu beweisen, der zum Wegfall des Versicherungsschutzes führt. Bleiben wir beim Beispiel mit der umgefallenen Vase. Die Versicherung wird nicht beweisen können, dass der Schaden durch menschlichen oder tierischen Einfluss passiert ist, folglich ist der Schaden versichert.
Unser Fazit: Eine individuelle Entscheidung
Ob sich eine Versicherung „gelohnt“ hat, entscheidet sich nicht erst im Schadenfall. Es geht vielmehr um das permanente Schutzversprechen. Wie groß ist Ihr persönliches Sicherheitsbedürfnis? Legen Sie Wert auf einen möglichst großen Deckungsumfang, die „Vollkasko“ für Gebäude und Hausrat? Dann sind Sie mit einer Allgefahrendeckung auf der sicheren Seite. Ist Ihnen dagegen ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis wichtig, sollte eine "normale" Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, welche sich auf benannte Gefahren beschränkt, ausreichen.
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