Was zahlt die Hausratversicherung bei einem Einbruchdiebstahl?

Was zahlt die Hausratversicherung bei einem Einbruchdiebstahl

In den Wintermonaten häufen sich die Fälle von Einbruchdiebstählen in Wohnungen und Häusern. In der Regel ist die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner bei derartigen Diebstählen und von Einbrechern verursachten Schäden. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Wir sagen Ihnen, wann die Versicherung zahlt und wann nicht.

Sobald die Tage kürzer werden, steigt die Zahl der Einbruchdiebstähle in Wohnungen und Häusern. Bei der früh hereinbrechenden Dunkelheit haben Einbrecher leichtes Spiel und so mancher ein böses Erwachen, wenn er nach der Arbeit nach Hause kommt. Glücklicherweise springt in einem solchen Falle die Hausratversicherung ein.

Aber nicht uneingeschränkt. Für im letzten Jahr etwa 150.000 von den Versicherungsgesellschaften abgewickelten Schadenfälle in diesem Segment wurden durchschnittlich lediglich 3.300 Euro pro Fall gezahlt. Bei einem solchen Betrag wird schnell klar, dass die Versicherten in zahlreichen Fällen wohl einige Kürzungen hinnehmen mussten. Das wirft die Frage auf, wann und in welcher Höhe die Hausratversicherung überhaupt leistet.

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Diesen Schutz bietet die Hausratversicherung bei einem Einbruchsdiebstahl

Grundsätzlich kommt die Hausratversicherung für entwendeten oder im Zuge eines Einbruchs beschädigten Hausrat auf. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche etc.
  • Elektrogeräte
  • Unterhaltungselektronik
  • Bargeld
  • Wertsachen

Allerdings gelten für die meisten Gegenstände Einschränkungen. Der größte Irrtum des Versicherten besteht oft bereits darin, dass er in dem Glauben ist, den gesamten materiellen Wert der gestohlenen oder beschädigten Sache ersetzt zu bekommen. Die Hausratversicherung übernimmt aber nur die Kosten für die Wiederbeschaffung oder die Reparatur. Das bedeutet, der ehemals gezahlte Kaufpreis wird nur selten auch tatsächlich erstattet. Es gilt zumeist der aktuelle Marktwert. Bei technischen Geräten wird etwa recherchiert, was das Gerät heute im Geschäft kosten würde. Dies kann bei einem hohen Wertverlust einen hohen finanziellen Verlust für den Bestohlenen nach sich ziehen.

Sonderfall Wertsachen

Derjenige, der wertvolle Sachen in seinem Haushalt aufbewahrt, sollte die Versicherungsbedingungen seiner Hausratversicherung besonders genau prüfen. Vielfach macht die Versicherungsleistung für jene lediglich zwischen 20 und 30 Prozent der Versicherungssumme aus. Ein darüberhinausgehender Versicherungsschutz ist teilweise gegen eine entsprechend höhere Beitragszahlung oder Tarifwechsel möglich. Und noch eine Gefahrenquelle lauert im Kleingedruckten: Trotz dem Einschluss der Wertsachen kann die Versicherungsgesellschaft ihre Leistungen auf eine Obergrenze reduzieren. Bargeld ist beispielsweise oft nur bis zu einem Betrag von 1.000 Euro abgesichert. Die Wiederbeschaffungskosten für gestohlene Kreditkarten werden von der Hausratversicherung getragen, wird jedoch mit den Karten Geld abgehoben, ersetzt die Versicherung häufig nur einen Teil des abgehobenen Betrags.

Diebstahlsichere Verwahrung ist Pflicht

Wertsachen, die diebstahlsicher - zum Beispiel in einem Tresor - aufbewahrt werden können, müssen entsprechend verwahrt werden. Liegen Wertpapiere, Schmuck oder Münzen offen herum, wird es schwer, von der Hausratversicherung eine Zahlung zu fordern. Außerdem wird bei Wertgegenständen ein Nachweis über deren Existenz und die Besitzverhältnisse gefordert. Hier empfiehlt es sich, den Kaufbeleg aufzubewahren und Fotos von dem jeweiligen Gegenstand zu machen. Befinden sich wertvolle Erbstücke darunter, kann deren Wert durch ein Sachverständigengutachten belegt werden. Wichtig ist, dass sämtliche Gegenstände in der Police eingeschlossen sind.

Weitere Infos hierzu finden Sie auch in unserem Lexikon Hausratversicherung Einbruchdiebstahl.

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