Wer benötigt eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Betriebshaftpflichtversicherung VergleichDie Betriebshaftpflichtversicherung wendet sich nicht an Privatpersonen sondern in erster Linie an gewerbliche Unternehmen und Selbstständige.

Mit der Betriebshaftpflicht werden finanzielle Schäden abgewendet, die im Zusammenhang mit der Führung eines Unternehmens entstehen können. Die Größe und die Anzahl der Beschäftigten sind dabei von untergeordneter Bedeutung.

Diese Haftpflichtversicherung sollte für ein Einzelunternehmen ebenso abgeschlossen werden wie für einen großen Konzern. Schließlich ist es nicht nur so, dass der Unternehmer für die Schäden haftet, die durch seine Tätigkeit entstanden sind. Er haftet auch für alle Verfehlungen, die seine Mitarbeiter in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Betrieb hervorrufen.

Ein solcher Fall liegt beispielsweise dann vor, wenn der Maler als Mitarbeiter einer größeren Firma in der Wohnung eines Kunden einen wertvollen Einrichtungsgegenstand zerstört, wie kürzlich in einer Gerichtsentscheidung veröffentlicht. Im konkreten Fall war ein Angestellter beim Vorrichten des Wohnzimmers mit der Leiter an die abgedeckte Schrankwand gestoßen. Eine darin aufbewahrte wertvolle Porzellanvase fiel um und zerbrach. Die Betriebshaftpflichtversicherung des Malermeisters musste für den entstandenen Sachschaden aufkommen.

Auch für kleinere Betriebe macht dieser aktuelle Fall deutlich, dass nicht nur der Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung dringend notwendig ist, sondern auch die Vereinbarung einer entsprechend hohen Deckungssumme.

In einem anderen Gerichtsfall wurde folgender Sachverhalt verhandelt: Ein Hauseigentümer ließ im Badezimmer Installationsarbeiten durchführen, die den Einsatz eines Lötgerätes erforderten. Im Nebenraum sollte eine andere Firma Fußboden verlegen. Die Arbeit erforderte eine Reinigung unter Einsatz von Lösungsmitteln. Die Installationsarbeiten sollten unterbrochen werden, da das Lösungsmittel leicht entflammbar war. Die erstgenannte Firma hielt sich nicht an die Abmachung, arbeitete zeitgleich und verursachte dadurch einen Brand. Sie musste über ihre Betriebshaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.

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