Werden Schäden durch Drachen von der Privathaftpflichtversicherung bezahlt?
Erich Aiwanger
An windigen Tagen sieht man überall Drachen in die Lüfte steigen. Doch die Privathaftpflichtversicherung empfiehlt, erst den Versicherungsschutz zu prüfen.
Bunte Drachen steigen an windigen Tagen an vielen Orten hinauf in die Lüfte. Kinder und Erwachsene erfreuen sich gleichermaßen an diesem Schauspiel. Es gibt sogar Wettbewerbe im Drachensteigen.
Doch trotz aller Freude fliegt immer ein gewisses Risiko mit. Was ist, wenn durch den Drachen jemand verletzt oder ein Auto beschädigt wird? Die Meisten vertrauen dann auf ihre Privathaftpflichtversicherung, jene leistet aber nicht immer. Es gibt verschiedene Situationen, welche vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
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Erst seit 2013 sind Schäden durch Drachen in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert
Bis zum Jahre 2012 waren Unfälle mit Drachen von der Privathaftpflichtversicherung komplett ausgeschlossen, denn sie wurden als Luftfahrzeuge betrachtet. Mittlerweile trifft das nur noch auf Drachen mit einer Aufstiegshöhe von mehr als 30 Metern über den Boden zu. Für ein solches Modell muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden und zwar bevor es sich in die Lüfte erhebt.
Grundsätzlich ist das Drachenfliegen in der Nähe von Flughäfen nicht erlaubt. Auch sollten Orte mit vielen Menschen gemieden werden. Das gilt hauptsächlich für Kinder und Personen, die wenig Erfahrung mit Drachen haben. Um was für eine Art von Drachen es sich dabei handelt, spielt keine Rolle. Selbst ein einfacher Kinderdrachen kann einen folgenschweren Unfall oder eine weitreichende Verletzung verursachen. Es empfiehlt sich ein freies Gelände ohne Bäume, Stromleitungen und Straßen. Insbesondere Autobahnen sollten gemieden werden.
Vorsicht bei Kindern mit Drachen
Vor allem bei Kindern sollten einige Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Bei starkem Wind gehören Drachen keinesfalls in Kinderhände. Auch die Größe sollte ihnen angepasst sein. Mit einer zu großen Spannweite wird ein Drachen schnell unkontrollierbar.
Drachen für Erwachsene sind ausschließlich für diese vorgesehen und für Kinder nicht geeignet. Hier ist zu beachten, dass ein Erwachsenenmodell gegebenenfalls der Luftverkehrsordnung unterliegt. Ist das der Fall – es gilt ein Gewicht von mehr als 5 kg oder eine Leinenlänge von über 100 Metern -, muss vor dem Steigenlassen eine behördliche Erlaubnis eingeholt werden. Werden eine oder mehrere der vorgenannten Hinweise nicht berücksichtigt und es kommt zu einem Unfall beziehungsweise Schaden, kann die Privathaftpflichtversicherung die Leistung verweigern.