Wichtige Änderungen bei der Rürup-Rente seit Anfang 2010

Rürup Rente Vergleich Die gesetzliche Rente wird in Zukunft nicht mehr ausreichen, um finanziell sorgenfrei den Ruhestand genießen zu können. Mit einer privaten Rentenversicherung kann jeder die sogenannte Rentenlücke schließen.

Im Jahr 2005 wurde durch den Gesetzgeber die Basisrente konzipiert, auch Rürup Rente genannt. Mit dieser privaten Rentenversicherung sollen besonders Freiberufler und Selbständige staatlich gefördert fürs Alter vorsorgen können. Anders als bei der Riester-Rente gibt es bei der Rürup Rente jedoch keine Zulagen vom Staat sondern ausschließlich Steuervorteile. Mit Beginn des Jahres 2010 sind zwei Änderungen bei der Rürup Rente in Kraft getreten. Seit Januar können die Beiträge zur Rürup-Rente nur noch als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Rürup-Vertrag ein staatliches Zertifikat besitzt. Für diese Zertifizierung ist bis zum 30. Juni diesen Jahres die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig, danach das Bundeszentralamt für Steuern. Zweite wichtige Neuerung ist der Höchstsatz, der als Sonderausgabe bei der Steuererklärung geltend gemacht werden darf. Konnten im Jahr 2009 68 Prozent der Beiträge zur Rürup-Rente steuerlich zum Ansatz gebracht werden, so sind es im Jahr 2010 nun 70 Prozent. Allerdings gilt nach wie vor der jährliche Höchstbetrag für die Rente von 14.000 Euro, bis zu dem die Steuerersparnis wirksam werden kann. Der Beitragsanteil, der als Sonderausgabe steuerlich absetzbar ist, steigt weiter jährlich um 2 Prozent. Bis zum Jahre 2025 erreicht der als Sonderausgabe abzugsfähige Anteil dann 100 Prozent (immer unter Beachtung der Beitragsgrenze von 14.000 Euro).

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