Wichtige Versicherung für Hundebesitzer: Hundehaftpflichtversicherung
Erich Aiwanger
Jeder Hundehalter sollte unbedingt eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen, da diese zu den wichtigsten Versicherungen für den Tierfreund gehört und somit nicht fehlen sollte.
In vielen Bundesländern ist bei der Haltung bestimmter Hunderassen, der sogenannten Kampfhunde, eine Hundehaftpflichtversicherung sogar obligatorisch. Aber selbst der kleinste Hund kann einen relativ hohen Schaden anrichten.
Damit ist nicht in erster Linie der Biss des Tieres gemeint sondern vielmehr ein Sachschaden oder Unfall, der durch Unachtsamkeit bei der Beaufsichtigung des Hundes entstehen kann. Vor solchen Schäden ist kein Hundehalter gefeit. Grundsätzlich beinhaltet eine Hundehaftpflichtversicherung die Begleichung von Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden, wie zum Beispiel den Verdienstausfall einer geschädigten Person. Ausgeschlossen werden praktisch in allen Policen Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen und Personenschäden von Angehörigen, die mit dem Hundehalter in einer häuslichen Gemeinschaft wohnen.
Wie wichtig eine Hundehaftpflichtversicherung ist, zeigen einige nachfolgend aufgeführte Gerichtsurteile. So entschied das Landesgericht Mainz, dass bei einer Massenbeißerei mehrerer Hunde alle Halter zu gleichen Teilen haften, wenn ein Tierbesitzer in die Auseinandersetzung eingreift und dabei verletzt wird. Es ist dabei nicht von Bedeutung, welcher Hund mit dem Angriff begann und die Auseinandersetzung auslöste. Nach einem Urteil des Landgerichts Hannover muss die Hundehaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen, den ein Hund verursachte, der aus dem Badezimmer eines Gastes das Gebiss mitnahm und im Garten vergrub. Das Gebiss konnte nach aufwendiger Suche nicht gefunden werden. Nur teilweise einstandspflichtig war die Hundehaftpflichtversicherung beim Unfall eines Joggers. Dieser stürzte beim Lauf über einen nicht angeleinten Hund. Er hätte jedoch sein Tempo vermindern müssen als er den Hund sah, meinte das Oberlandesgericht Koblenz und entschied, dass die Hundehaftpflichtversicherung nur 70 Prozent des entstandenen Schadens begleichen muss.