Wie zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Berufswechsel
Erich Aiwanger
Der letzte ausgeübte Beruf gilt als Maßstab für die Festlegung der Höhe der Leistungen durch die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Befindet sich ein Arbeitnehmer mitten in der Phase des Berufswechsels, zum Beispiel durch eine Weiterbildung oder Umschulung, und wird gerade in dieser Zeit berufsunfähig, stellt sich die Frage, welcher Beruf für die Berufsunfähigkeitsversicherung in dieser Situation als Maßstab heranzuziehen ist.
In einem verhandelten Gerichtsfall entschied das Landgericht Dortmund, dass ein Arbeitnehmer nach dem Wechsel des Berufs in dieser neuen Tätigkeit bereits arbeiten muss, damit der neue Beruf zum Maßstab der Beurteilung durch die Versicherung wird. Im verhandelten Fall ging es darum, dass ein Arbeitnehmer gleich am allerersten Tag in seinem neuen Beruf verunglückte und sich danach arbeitsunfähig meldete. Wegen der körperlichen Tätigkeit konnte der Mann den neuen Beruf nicht mehr ausüben. Die Versicherung verwies jedoch darauf, dass er in seinem bisherigen Beruf eine kaufmännische Tätigkeit ausgeübt hatte und diese auch nach dem Unfall noch ausüben könne. Obwohl der Mann anführte, dass auch sein ehemaliger Beruf zu siebzig Prozent aus einer körperlichen Tätigkeit bestand, lehnte die Versicherung die Zahlung über die Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Das Gericht entschied zu Gunsten der Versicherung und wies den Mann an, seiner alten Tätigkeit nachzugehen.
Generell sind für Jahrgänge nach 1961 Leistungen bei Berufsunfähigkeit nur dann möglich, wenn freiwillige eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde. Oft wird diese mit einer privaten Rentenversicherung oder einer Lebensversicherung kombiniert, kann aber meist auch als eigenständiger Vertrag gewählt werden (selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung).
Wichtig ist ein Abschluss dieser Versicherung für jede Berufsgruppe. Sofern man diese in noch jungen Jahren (während oder nach der Ausbildung) abschließt, ergeben sich einige Vorteile. Da die Beitragsberechnung unter anderem nach dem Alter bei Vertragsabschluss erfolgt, zahlen junge Leute wesentlich weniger als ältere. Zudem ist man oft noch gesund und hat somit gute Chancen ohne Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse angenommen zu werden.