Wohngebäudeversicherung: gleitenden Neuwertfaktor beachten!

Wohngebäudeversicherung Vergleich Eine Wohngebäudeversicherung soll das geliebte Eigenheim gegen äußere Einflüsse und Schäden absichern.

Viele haben sich in letzter Zeit den lang gehegten Wunsch von den eigenen vier Wänden verwirklicht. Denn wegen der laxen Geldpolitik der europäischen Zentralbank sind auch die Darlehenszinsen für den Hausbau auf Rekordtiefststände gesunken und somit sehr interessant für viele bauwillige geworden. Doch dies wird nicht auf ewig so bleiben.

Gerade Familien mit Einkommen, die früher ein solches Vorhaben gar nicht in Angriff genommen hätten, können jetzt zwar das Eigenheim finanzieren, vergessen dabei aber nicht selten die Folgekosten und den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung mit ausreichend hoher Deckung.

Eine Wohngebäudeversicherung beinhaltet üblicherweise die Absicherung gegen Blitzschlag, Brand, Sturmschäden, Hagel sowie Leitungs- und Überspannungsschäden. Beim Hochwasser sieht die Sache schon anders aus. Noch haben wir die Bilder der großen Überschwemmungen in Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt vor Augen. Wichtig ist für solche Fälle die Absicherung gegen Elementarschäden. Manchmal ist dies bereits in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Andernfalls muss eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Das kann die Versicherungsprämie schnell in die Höhe treiben.

Aber es kommt noch ein ganz anderer Fakt hinzu. Üblicherweise wird die zu zahlende Versicherungsprämie auf der Grundlage der Wohnfläche und dem Umfang, in dem man Schäden versichert hat, berechnet. Allerdings muss außerdem der gleitende Neuwertfaktor berücksichtigt werden, der oft auch als Anpassungsfaktor bezeichnet wird. Bei langer Wohndauer im Eigenheim verändert sich im Laufe der Zeit der Wert der Immobilie. Gerade in den letzten Jahren sind die Preise für Eigenheime stark gestiegen. Wird die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung nicht angepasst, ist man schnell unterversichert. Zur Kompensation wird der gleitende Neuwertfaktor berücksichtigt, der sich jedes Jahr in Abhängigkeit der Neubaupreise berechnet und vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird.

Dieser gleitende Neuwertfaktor gewährleistet, dass Sie z. B bei einem Totalschaden (Brand) wegen Unterversicherung nicht auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben, sondern Ihr Haus wieder ohne Einbußen neu aufbauen können.

Policen, welche den Wert 1914 als Grundlage haben, bei denen ist der gleitende Neuwertfaktor meist als Standard eingeschlossen. Ändert sich dieser Faktor, wird auch die Prämie entsprechend erhöht.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht somit nicht, da sich durch die Änderung des Faktors auch indirekt die Versicherungssumme erhöht. Sie können zwar der Beitragserhöhung widersprechen, jedoch verlieren Sie dann auch die Möglichkeit der automatischen Summenanpassung und sind somit dann schnell unterversichert.

Sollten sich die Beiträge deutlich erhöhen, könnte neben der Änderung des Faktors auch eine Beitragserhöhung mit "untergeschoben" sein. Sofern dies der Fall ist, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht, auf welches Sie der Versicherer auch schriftlich hinweisen muss.

Alternativ gibt es auch Tarife, welche Häuser nach Wohnfläche oder einer festen Deckungsumme versichern.

Grundsätzlich ist es meist unerheblich, ob Sie Ihr Haus nach dem Wert 1914, der Wohnfläche oder einer festgelegten Deckungsumme absichern. Viel wichtiger ist ein umfassender Leistungsumfang und der Unterversicherungsverzicht, welchen Sie mit einer korrekt ermittelten Versicherungshöhe erhalten.

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