Wohngebäudeversicherung hilft bei Schäden im Winter
Erich Aiwanger
Die ersten Schneefälle gab es bereits und damit stellt sich auch wieder die Frage: „Wer haftet bei Eis und Schnee für Schäden an meinem Haus?“
Eine Wohngebäudeversicherung ist besonders im Winter für den Eigenheimbesitzer wichtig. Sie schützt vor Hagel- und Sturmschäden und auch bei einer eventuell geplatzten Wasserleitung.
Gut zu wissen, dass durch die Wohngebäudeversicherung nicht nur das Gebäude selbst geschützt wird sondern auch alle unmittelbar mit dem Haus verbundenen Teile. Dies sind zum Beispiel Markisen, Rollläden oder auch die Briefkastenanlage.
Besonders häufig kommt es in den Wintermonaten zu Frostschäden an der Heizungsanlage. Betroffen sind dabei meist Rohre oder Heizkörper. In älteren Anlagen kann die Wasserausdehnung in der Heizperiode – nach längerem Abschalten im Sommer – zum Platzen der Rohre oder zu Defekten an den Ventilen führen. Normalerweise übernimmt die Wohngebäudeversicherung den entstandenen Schaden. Allerdings muss explizit das Risiko durch Leitungswasser in der Police enthalten sein.
Vorsicht ist aber geboten, wenn das Haus längere Zeit nicht genutzt wird. So muss der Eigenheimbesitzer dafür sorgen, dass während seines Winterurlaubs die Räume ausreichend beheizt werden. In Gebäudeteilen, die nicht beheizt werden sollen, muss das Wasser aus Heizkörpern und Rohren abgelassen und die Wasserzufuhr unterbrochen werden. Anderenfalls wird die Wohngebäudeversicherung wegen fahrlässigen Verhaltens eine eventuelle Schadensregulierung ablehnen oder zumindest die Leistungen kürzen. Der Betreiber der Heizung ist auch verpflichtet, diese regelmäßig warten zu lassen. Verletzt der Versicherte seine diesbezüglichen Pflichten, kann es ebenfalls zur Minderung der Schadensersatzleistungen kommen.
Wichtig zu wissen: Eine durch große Schneelast verursachte Beschädigung des Hausdaches wird durch die Wohngebäudeversicherung nur dann übernommen, wenn in der Police eine entsprechende Elementarschadenversicherung eingeschlossen ist.