Wohngebäudeversicherung: Wann spricht man vom Sturm?

Wohngebäudeversicherung: Wann spricht man vom Sturm?Bei der Wohngebäudeversicherung spricht man von einem Sturm, wenn vertraglich vereinbarte Vorraussetzungen erfüllt werden.

Der Herbst lässt nicht mehr lange auf sich warten. Und damit müssen wir uns wieder auf heftige Herbststürme einstellen, die oftmals erhebliche Schäden anrichten.

Die Vergangenheit hat zudem gezeigt, dass starke Stürme inzwischen zu jeder Zeit, über das ganze Jahr verteilt vermehrt auftreten. Experten sagen voraus, dass diese extremen Wetterlagen immer weiter zunehmen werden.

Höchste Zeit also, sich über eine richtige Versicherung Gedanken zu machen, um die eigenen vier Wände vor Sturmschäden zu schützen. Wer Eigentum hat, sollte unbedingt an eine Wohngebäudeversicherung denken, denn sie deckt Schäden durch Stürme ab.

Wann spricht man bei einer Wohngebäudeversicherung eigentlich von einem Sturm?

Ab Windstärke 8 sind Sturmschäden in der Wohngebäudeversicherung meist mitversichert. Sie kommt für alle Schäden am Haus auf, die durch den Sturm entstehen. Wird das Dach beispielsweise durch herabfallende Ziegel oder einen umstürzenden Baum beschädigt, ist das versichert. Auch Folgeschäden, die dadurch entstehen, übernimmt die Versicherung. Dringt also durch das beschädigte Dach Regenwasser ins Haus und verursacht weitere Schäden am Mauerwerk, kommt dafür ebenfalls die Wohngebäudeversicherung auf. Schäden an der Einrichtung hingegen übernimmt sie nicht. Dafür ist eine Hausratversicherung notwendig.

Mittlerweile gibt es aber auch schon Tarife am Markt, welche bereits bei einer geningeren Windstärke einen Sturmschaden übernehmen.

Elementarschäden zusätzlich versichern?

Obwohl Sturmschäden zu Elementarschäden zählen, sind sie in der Regel standardmäßig neben Brand, Blitzschlag, Hagel und Rohrbruch in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Der Einschluss von Elementarschäden sollte zusätzlich überdacht werden. Hierzu zähen Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck. Diese Ereignisse nehmen ebenfalls zu und müssen bei den meisten Gesellschaften extra in die Wohngebäudeversicherung mit aufgenommen werden. Ohne diesen Einschluss bleiben Sie im Schadenfall auf den Kosten sitzen.

Darüber hinaus kann die Wohngebäudeversicherung weiter der individuellen Situation angepasst werden. Eine genaue Überprüfung des Versicherungsschutzes sollte daher regelmäßig erfolgen. Wer beispielsweise eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach hat, sollte diese mit in die Police aufnehmen oder noch besser über eine spezielle Photovoltaikversicherung abdecken. Auch der Schutz vor Überspannungsschäden ist nicht immer automatisch mitversichert.

Hat Ihnen der Inhalt gefallen?:

Zurück

Ähnliche Artikel
Wasserschaden: Wer zahlt für Schäden in der Nachbarwohnung?
Wasser kann sehr tückisch sein. Gerade wenn es infolge einer defekten/veralteten Armatur zu einem Leitungswasserschaden in einer Wohnung kommt. In den meisten Fällen ist dann nicht nur die eigene …

weiterlesen »

Die wichtigsten Bauversicherungen im Überblick
Wer ein Haus bauen möchte, ist in den meisten Fällen bestrebt die Kosten so gering wie möglich zu halten. An wichtigen Bauversicherungen sollte jedoch in keinem Fall gespart werden. Ein passgenauer …

weiterlesen »

Nur wenige Anbieter einer Wohngebäudeversicherung arbeiten profitabel
Die Wohngebäudeversicherung ist für die meisten Versicherer seit vielen Jahren nicht profitabel. Eine neue Analyse zeigt, welche Anbieter preisstabil sind. Wer eine Wohngebäudeversicherung hat, kennt …

weiterlesen »