Wohngebäudeversicherung: Wiederaufbau nach Brand steht unter Zeitdruck

Wiederaufbau nach Brand bei Wohngebäudeversicherung

Nach einem Brand sollte sich der Hauseigentümer nicht zu viel Zeit für den Wiederaufbau seines Hauses lassen, um nicht den vollständigen Schadenersatz durch seine Wohngebäudeversicherung zu riskieren.

Das Versicherungsunternehmen zahlt in der Regel nur innerhalb einer festgelegten Frist den Neuwert des Hauses. Andernfalls wird lediglich der Zeitwert des zerstörten Gebäudes zur Auszahlung kommen.

Die genaue Frist für den Wiederaufbau eines durch Brand zerstörten Hauses wird in den Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung festgelegt.

Meist muss der Geschädigte sein Gebäude innerhalb von drei Jahren nach dem Unglück wieder errichten damit er den Neuwert ausgezahlt bekommt. Falls der Hausbau länger dauert, muss der Bauherr mit teilweise erheblichen Einbußen rechnen. Vor allem bei älteren Häusern sind hier hohe Abschläge gegenüber dem Neubaupreis zu erwarten.

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Was gibt es beim Wiederaufbau nach Brand sonst noch zu beachten?

Zum Thema Wiederaufbau gibt es aber noch weitere Konfliktpunkte. In den Versicherungsverträgen steht meist der Begriff „Sicherstellung des Wiederaufbaus“. Was dies konkret bedeutet, wird aber von den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich interpretiert. Einige gehen von der erteilten Baugenehmigung aus, andere bestehen auf der Vorlage eines verbindlich unterzeichneten Bauauftrages.

Probleme kann es auch mit sich bringen, wenn das nach dem Brand wieder neu errichtete Haus nicht mehr im Ursprungszustand gebaut wird. So zahlt zum Beispiel eine Versicherung nur den Wert des alten Hauses, wenn zum Beispiel der Geschädigte statt eines Einfamilienhauses nun ein Mehrfamilienhaus neu erbaut. Ein anderer zahlt hingegen im gleichen Fall nur den Zeitwert des abgebrannten Hauses.

Allerdings werden die Versicherer gegen kleinere Veränderungen keine Einwände haben können. Wenn zum Beispiel nach dem Brandschaden ein altersgerechter Wohnbereich errichtet wird, weil der Hausbesitzer in die persönliche Situation gekommen ist, dass er dies benötigt, werden keine Komplikationen bei der finanziellen Regelung zu erwarten sein.

Auf jeden Fall sollte man seine Vertragsbedingungen genau prüfen um Überraschungen zu vermeiden oder vorab mit den Wohngebäudeversicherer die Details klären.

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