Worauf sollte man beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung achten?

Privathaftpflichtversicherung Vergleich Generell begehen viele Verbraucher den Fehler, sich ausschließlich auf den reinen Preisvergleich bei der Suche nach einer Privathaftpflichtversicherung zu konzentrieren. Hierbei wird jedoch der Leistungsumfang des jeweiligen Tarifes oftmals außer Acht gelassen. Das Gesamtpaket entscheidet jedoch letztlich über das Verhältnis zwischen Preis und Leistung der jeweiligen Versicherung.

Von allzu attraktiven Versicherungsprämien sollte sich der Verbraucher daher nicht blenden lassen, sondern auf die hierfür erbrachten Leistungen im Leistungsfall achten. Diese Konditionen sind letztlich entscheidend im Fall der Fälle, welche Kosten von der Versicherung übernommen und welche Leistungen angeboten werden.

Insbesondere im Bereich der Privathaftpflichtversicherung ergeben sich für den Verbraucher zahlreiche „Stolperfallen“, auf die es vor Vertragsabschluss zu achten gilt.

Stolperfalle Nummer 1: Die Versicherungssumme
Die Versicherungssumme sollte im Bereich der Privathaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mindestens drei Millionen Euro betragen. Bei Vermögensschäden sollte dieser Betrag bei mindestens 100.000 Euro liegen. Mietsachschäden sollten mit einer Summe von mindestens 300.000 Euro abgesichert werden.

Stolperfalle Nummer 2: Die Selbstbeteiligung
Allzu attraktive Versicherungsprämien gehen bei einigen Anbietern auf Kosten einer entsprechend hohen Selbstbeteiligung im Leistungsfall. Diese Selbstbeteiligung von 150 bis 250 Euro bringt es mit sich, dass Kleinschäden, die typisch im Bereich der Privathaftpflichtversicherung sind, vom Versicherungsnehmer aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.

Stolperfalle Nummer 3: Vertragslaufzeit
Generell gilt: Wer sich langfristig an den jeweiligen Anbieter der Privathaftpflichtversicherung binden möchte, kann Rabatte von bis zu zehn Prozent der Versicherungsbeiträge einsparen. Dies geht jedoch zu Lasten der Flexibilität für den Verbraucher. Ein vorzeitiger Vertragsausstieg ist dann nur noch bei Beitragserhöhung oder im Schadensfall möglich.

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